X-Stellungnahme der Europäischen Union: Strengere Regeln könnten kommen

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Der Vorstand der Europäischen Union (EU) gab bekannt, dass festgestellt wurde, dass X, im Besitz von Elon Musk, keine „Kernplattform“ im Sinne des Digital Markets Act (DMA) ist. Was bedeutet das also?

In der Erklärung wurde daran erinnert, dass die EU eine Marktüberprüfung der Position des durchgeführt hat

Im Rahmen des EU-Rechts, das zu Veränderungen in den Aktivitäten digitaler Plattformen führte, wurden große Plattformen und in Europa tätige Unternehmen zu „Gatekeepern“ ernannt und begannen, strengen Verpflichtungen zu unterliegen.

In dieser Form klassifizierte Plattformen; Es musste neue Regeln einhalten, die den Wettbewerb verstärken, den Verbrauchern mehr Auswahl bieten, die Interoperabilität seiner Dienste sicherstellen und verhindern würden, dass es seine eigenen Dienste vor ähnlichen Diensten der Wettbewerber platziert.

Für diejenigen, die sich nicht an die Regeln halten, wird ein Bußgeld verhängt

Unternehmen, die als „Gatekeeper“ agieren, können bei Verstößen gegen die Regeln mit einer Geldstrafe von bis zu 10 Prozent ihres weltweiten Umsatzes belegt werden.

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