Der Gebührensatz hat sich beim Verkauf von Eigentumsurkunden nicht geändert, die Mehrwertsteuer wurde erhöht

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Die Entscheidung über die Festlegung der festen Gebührenbeträge, die in den Tarifen gemäß dem Gebührengesetz Nr. 492 enthalten sind, wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

Die getroffene Vereinbarung hat keinen Einfluss auf die Eigentumsurkundegebühr für Verkäufe, die über den Hauspreis hinausgehen.

Der Immobilienspezialist Mustafa Hakan Özelmacıklı, der zu diesem Thema Stellung nahm, sagte:

Die genannte Regelung deckt nicht die bei Verkäufen gezahlte Eigentumsurkundegebühr ab. Mit anderen Worten: Der Gebührensatz für die Eigentumsurkunde, der nicht niedriger ist als der angegebene Zeitraum und der Kaufpreis der Immobilie, beträgt 2 Prozent für die Abschnittsfläche und 4 Prozent insgesamt, der zeitlich auf den Grundsteuerwert abgestimmt ist , hat sich nicht geändert. Bei der getroffenen Vereinbarung handelt es sich um feste Gebühren, es handelt sich jedoch um begrenzte Gebühren wie Typenänderung, Hypothekenstornierung, Berichtigung und Entnahme von Grundbuchproben.

Bei Eigentumsurkundenverfahren sind die Gebühren gestiegen

Özelmacıklı setzte seine Stellungnahme zu diesem Thema wie folgt fort:

Die Gebühr in Höhe von 1.167,90 TL für jeden unabhängigen Teil und jede andere Einrichtung für die Registrierung des Grundstücks und der auf dem Grundstück zu errichtenden Gebäude und anderen Einrichtungen im Rahmen des 13. Artikels des Tarifs mit der Nummer (4) im Anhang zum Gebührengesetz Nr. 492, die Stellungnahme des Ministeriums für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel. Für jeden unabhängigen Teil bei der Registrierung von Sozialwohnungen, Personalwohnungen und Wohnungen mit geringerer Qualifikation wird eine Gebühr von 582,90 TL erhoben, die vom Ministerium festgelegt und bekannt gegeben wird des Finanz- und Finanzministeriums, und die Klausel und der Absatz A wurden mit dem 17. Artikel des Gesetzes Nr. 5838 geändert. Es wird eine Erhöhung der Gebühren um 582,90 TL für jeden Prozess aller Art und Registrierungskorrekturen geben.

Darüber hinaus eine Erhöhung der Gebühren um 124,10 TL für die Löschung von Registrierungen und Anmerkungen im Zusammenhang mit den unter den Titel Urkundengebühr fallenden Vorgängen im Rahmen des 14. Elements des Tarifs sowie eine Erhöhung der Gebühren um jeweils 258,80 TL Gegenstand der Rede wurde das Paket in der Herausgabe von Kopien der Karten für die Liegenschaften im Rahmen des 16. Punktes.

Schließlich wird auf Antrag der relevanten Personen im 17. Punkt des Tarifs die Gebühr von 46,10 TL erhoben, die von jeder Seite der Dokumentenmuster entnommen wird, die mit jedem der Registrierungsmuster im Zusammenhang mit den Immobilien, einschließlich der, ausgestellt werden sollen Fotokopien, wurde erhöht.

Beim Verkauf von Eigentumsurkunden änderten sich die Gebühren nicht, die Gebühren wurden erhöht

Die Mehrwertsteuer auf die Servicegebühr wurde von 18 Prozent auf 20 Prozent erhöht

Özelmacıklı erklärte, dass mit der im Amtsblatt vom 7. Juli 2023 veröffentlichten Entscheidung des Präsidenten mit der Nummer 7346 und der Nummer 32241 auch die Mehrwertsteuersätze geändert wurden, und gab folgende Informationen:

Mit der vorgenommenen Änderung haben sich die für alle Waren und Dienstleistungen geltenden Mehrwertsteuersätze geändert. Der Mehrwertsteuersatz, der in den Prozessen von Immobilienunternehmen mit 18 Prozent angesetzt wird, wird ab dem 10. Juli auch mit 20 Prozent gelten.

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