Wohnsitzstrafe gegen Dilan Polat wurde abgelehnt: Neue Entscheidung des Gerichts

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Eine neue Entwicklung gab es in dem Fall mit 28 Angeklagten, darunter Dilan und Engin Polat, die wegen Geldwäsche zu bis zu 40 Jahren Gefängnis verurteilt wurden.

Auch der letzte Antrag auf Freilassung von fünf inhaftierten Angeklagten, darunter Dilan und Engin Polat, gegen die wegen Geldwäsche eine Haftstrafe von bis zu 40 Jahren verklagt wurde, wurde abgelehnt.

Das Gericht entschied, die Haft fortzusetzen

Die monatliche Haftprüfung des Ehepaares Engin und Dilan Polat sowie Sezgin Polat, Ahmet Gün und Alper Kürşat Polat wurde heute vom diensthabenden Richter durchgeführt.

Der Richter entschied, dass alle Angeklagten weiterhin in Haft bleiben.

Als Gründe wurden angegeben, dass nicht alle Beweise gesammelt worden seien und Fluchtverdacht bestehe.

Am 4. September wird er erneut vor dem Richter erscheinen

Im vorliegenden Fall werden 28 Angeklagte, darunter das Ehepaar Dilan und Engin Polat, am 4. September vor dem Richter am 2. Strafgericht erster Instanz in Istanbul erscheinen.

Den Angeklagten wurden vorgeworfen, „eine Organisation mit dem Ziel der Begehung einer Straftat gegründet und geführt zu haben“, „Vermögenswerte aus Straftaten gewaschen zu haben“ und „Gesetz über die Veranstaltung von Wetten und Glücksspielen bei Fußball und anderen Sportveranstaltungen“ zu verhängen Sie haben Geld gewaschen, indem sie Krypto-Geldbörsen über illegale Wett- und Unterhaltungszentren genutzt haben. Es wurde eine Klage eingereicht, in der insgesamt 20 bis 40 Jahre Haft wegen Verstößen gegen das Gesetz gefordert wurden.

ANTRAG AUF HAUSGEFANGENEN WURDE ABGELEHNT

Andererseits erklärte Polats Anwalt kürzlich, dass der letzte MASAK-Bericht zu ihren Gunsten ausgefallen sei und dass Dilan Polat gesundheitliche Probleme habe, und forderte seine Freilassung.

Das Gericht lehnte den Einspruch wegen Fluchtverdachts ab.

Daraufhin kam es zu einem weiteren Angriff von der Polat-Front.

Es wurde festgestellt, dass, wenn keine Entscheidung zur Freilassung getroffen wird, mehr als ein Name, einschließlich des Wohngefangenen, durch Anwendung von Kontrollanordnungen freigelassen werden kann.

Daher wurde beschlossen, die Inhaftierung von Dilan Polat fortzusetzen.

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