Ministerium für Land- und Forstwirtschaft, im Strategieplan für den Zeitraum 2024-2028 „Wasser-effizienz“Im Rahmen ihrer Bemühungen zur Erreichung dieses Ziels hat sie ihre Arbeit in die Endphase gebracht und eine umfassende Verordnung erlassen, die alle Bereiche der Gesellschaft abdeckt.
In diesem Kontext „Entwurf einer Wassereffizienzverordnung“wurde erstellt und der Stellungnahme relevanter Institutionen und Organisationen vorgelegt.
Wird aufgezeichnet
Mit der Verordnung ist geplant, den Verbrauch durch Fachplanung zu messen und zu erfassen, um die Wasserressourcen zu schützen und effizient zu nutzen.
Ziel ist es, eine nachhaltige Wasserbewirtschaftung sicherzustellen, indem der Einsatz wassereffizienter Techniken und Technologien in allen Branchen verbreitet wird. In diesem Zusammenhang wird die Nutzung alternativer Ressourcen wie aufbereitetes Abwasser, Wasser aus der landwirtschaftlichen Bewässerung, Grauwasser, Regenwasser und Meerwasser von wesentlicher Bedeutung sein.
Ziel der Harmonisierung des Ministeriums ist die Entwicklung und Verbreitung von Wassereffizienzsystemen in Zusammenarbeit mit relevanten Institutionen und Organisationen, um deren aktive Umsetzung und Nachhaltigkeit sicherzustellen.
Effizienzplan in allen Bereichen
Nach Veröffentlichung des Verordnungsentwurfs werden bestimmte Institutionen, Organisationen und Orte verpflichtet, Wassereffizienzsysteme einzurichten.
Flughäfen, Einkaufszentren, Bildungseinrichtungen und Wohnheime, Gesundheitseinrichtungen, Beherbergungsbetriebe, Bahn- und Busbahnhöfe in den Provinzen, organisierte Industriezonen (OIZ) sowie Industriestandorte und Freizonen, gemäß den vom Ministerium erstellten Gesetzen und Leitfäden, Ab der Veröffentlichung der Verordnung können Wassereffizienzsysteme eingesetzt werden. Sie werden innerhalb von 12 Monaten installiert.
Die für den Aufbau und die Umsetzung des Wassereffizienzsystems festgelegten Plätze werden durch zu entsendende Vertreter der Einheiten in den bestehenden relevanten Verwaltungsstrukturen festgelegt. „Wassereffizienz-Einheiten“ wird erschaffen. Diese Einheiten werden den Status Quo hinsichtlich der Effizienz bestimmen.
Es werden Situationen identifiziert, die Wasserverluste verursachen oder verursachen können, die aktuelle Situation hinsichtlich der Nutzung alternativer Wasserressourcen ermittelt und die Situation hinsichtlich des Einsatzes von Technologien und Anwendungen zur effizienten Wassernutzung ermittelt.
Drei Stufen der Wassereffizienzzertifizierung
Darüber hinaus werden „Provinz-Wassereffizienzpläne“ erstellt, um sicherzustellen, dass die städtischen, industriellen und landwirtschaftlichen Wassereffizienzziele in der gesamten Stadt erreicht werden. Diese Pläne umfassen eine 5-Jahres-Planung.
Im Rahmen des städtischen Wassereffizienzteils des Plans werden Maßnahmen umgesetzt, um Trinkwasserverluste zu reduzieren, die Wassereffizienz in Gebäuden und Campusgeländen sicherzustellen und alternative Wasserressourcen zu nutzen.
Den Verantwortlichen für die Einrichtung eines Wassereffizienzsystems werden Dokumente in drei Stufen ausgestellt: Blau, Grün und Türkis.
Diejenigen, die für die Einrichtung des Systems verantwortlich sind, sowie diejenigen, die das System auf freiwilliger Basis einrichten, werden eine Effizienzeinheit einrichten und Pläne zur Erreichung der festgelegten Ziele erstellen, um ein Blauwasser-Effizienzzertifikat zu erhalten. Dabei kommen wassersparende Geräte zum Einsatz.
Damit Abteilungen mit einem blauen Dokument ein höheres grünes Dokument erhalten, dürfen die Wasserverlustraten in Trinkwassersystemen für Großstädte und Provinzgemeinden höchstens 25 Prozent und für andere Gemeinden höchstens 30 Prozent betragen.
Voraussetzung für die Ausstellung des türkisfarbenen Dokuments auf höchster Ebene in den Sektoren ist, dass die Wasserverlustrate in Trinkwassersystemen höchstens 20 Prozent betragen darf und die Differenz zwischen der Wasserverlustrate und der Wasserverlustrate betragen darf 5 Prozent und weniger betragen.
Zu den Inhabern blauer Dokumente zählen die Gültigkeitsdauer der Dokumente von Großstädten und Provinzgemeinden, Bezirksgemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern, OIZs, Flughäfen, landwirtschaftlichen Betrieben mit einer Fläche von über 1000 Hektar und Tourismusbetrieben mit einer Beherbergungskapazität Ab 100 Zimmern und Universitäten wurde mit einer Frist von 3 Jahren gekündigt.
Für andere Tätigkeiten wurde dieser Zeitraum auf 5 Jahre festgelegt. Die Gültigkeit grüner und türkiser Dokumente beträgt 5 Jahre.
Nachrichtenquelle: Anadolu Agency (AA)
Ensonhaber