UAV-Kalender und RTÜK-Ankündigung
Während der UAV-Kalender weitergeht, kam eine neue Erklärung vom Obersten Rat für Radio und Fernsehen. In der Erklärung wurde noch einmal an einige vor den Wahlen getroffene Entscheidungen erinnert. Während festgestellt wurde, dass einige Rundfunkanstalten gegen die getroffenen Entscheidungen verstoßen hätten, wurde darauf hingewiesen, dass die an der Wahl teilnehmenden politischen Parteien und unabhängigen Kandidaten vom 1. Januar bis 30. März um 18:00 Uhr verbale, schriftliche und visuelle Propaganda über die Medien betreiben könnten .
Betonung des Prinzips der Realität und Genauigkeit
In der Erklärung hieß es, es sei kein Schaden, wenn Mediendienstleister vom 1. Januar bis Freitag, 29. März, 23.59 Uhr politische Werbung veröffentlichen würden. „Veröffentlichung zugunsten oder gegen eine politische Partei oder einen Kandidaten oder in einer Weise, die das Votum der Bürger beeinflusst, unter dem Namen Mini-Referenden, durch schriftliche, mündliche und visuelle Medien und Veröffentlichungen, öffentliche Meinungsforschung, Umfragen, Vorhersagen, Informationen.“ und Kommunikationstelefone innerhalb von 10 Tagen vor dem Wahltag.“ und ihre Verbreitung in jeglicher Form ist untersagt. Es ist sehr wichtig, dass Veröffentlichungen, die außerhalb dieses Zeitraums erfolgen, den Grundsätzen der Unparteilichkeit, Realitätsnähe und Genauigkeit entsprechen.“Aussagen wurden aufgenommen.
Anschuldigungen, die Verleumdung und Beleidigung enthalten
In der Stellungnahme wurde betont, dass bei der Veröffentlichung von Meinungsforschungen und Meinungsumfragen zwingend offengelegt werden müsse, welche Organisation die Forschung durchgeführt habe, wie viele Probanden es gebe und wer die Forschung finanziert habe. „Insbesondere in Nachrichtensendungen und Nachrichtensendungen sollten weder Kandidaten noch Rundfunkmoderatoren oder Kommentatoren verleumderische oder beleidigende Anschuldigungen gegen den Präsidenten der Republik Türkei, den Vorsitzenden politischer Parteien oder die Kandidaten erheben, die an der Wahl teilnehmen werden.“Es wurde gesagt.
Medien und demokratische Prinzipien
In der Erklärung wurde darauf hingewiesen, dass Kommentare und Äußerungen, die sich gegen die demokratischen Institutionen, Sicherheitskräfte und eine bestimmte Wählerschaft der Türkei richten, abwertend sind und über die Grenzen der Kritik hinausgehen, nicht in Veröffentlichungen enthalten sein sollten. Es wurde erklärt, dass Verlage im Lichte der allgemeinen Berufsgrundsätze der Presse handeln, keinen Kandidaten unterstützen und unparteiisch sein sollten.
Nachrichtenquelle: Ihlas News Agency (IHA) – Ensonhaber