Präzedenzfallentscheidung des Obersten Gerichtshofs: Der Ehemann wurde im Streit zwischen der Schwiegermutter und der Schwiegertochter für schuldig befunden

Auch im Laufe der Jahre kommt es immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Schwiegertöchtern und Schwiegermüttern.

Diesmal wurde ein ungelöstes Problem vor den Obersten Gerichtshof gebracht.

Eine Person reichte in Istanbul Klage ein und behauptete, dass seine Frau die Tatsache verheimlicht habe, dass er Panikattacken habe, dass er nicht mit seiner Familie zusammenleben wolle und dass seine Frau das Haus häufig verlassen habe.

Es stellte sich heraus, dass der Ehemann im Streit zwischen Schwiegermutter und Schwiegertochter schuld war: Schadensersatzklage in Höhe von 100.000 TL

Die Frau wies die Argumente ihres Mannes zurück, reichte eine Klage gegen die Scheidung ein und behauptete, sie sei das wahre Opfer.

Die Frau gab in ihrer Petition an, dass ihr Mann und ihre Schwiegermutter psychischen Druck, Beleidigungen und erniedrigende Handlungen ihr gegenüber ausgeübt hätten. „Meine Frau schweigt über die Beleidigungen ihrer Familie mir gegenüber. Sie haben nicht alle Armbänder und das Gold zurückgegeben, die ich nach der Hochzeit getragen habe. Aus diesem Grund möchte ich, dass über unsere Scheidung entschieden wird. Ich fordere 100.000 Lira Entschädigung und Unterhalt.“sagte.

Es wurde beschlossen, eine Entschädigung zu zahlen

Das Familiengericht wies den vom Ehemann eingereichten Scheidungsantrag mit der Begründung ab, er sei schuld. Das Gericht akzeptierte den Fall der Frau, entschied, die Parteien scheiden zu lassen, „weil die Grundlagen der ehelichen Verbindung erschüttert waren“ und verurteilte den beklagten Ehemann zur Zahlung einer Entschädigung.

Das Gericht führte in seiner begründeten Entscheidung aus, dass die Schwiegermutter ihre Schwiegertochter während der Ehe immer beleidigt habe und dass der Mann zu dieser Situation geschwiegen habe, und stellte fest, dass der Mann völlig schuld sei, weil er darauf bestanden habe, mit seiner Schwiegertochter zusammenzuleben Familie während der Wintermonate, obwohl er erklärte, dass die Frau in einem anderen Haus bleiben sollte.

Der Oberste Gerichtshof stimmte der Entscheidung zu

Laut Özge Eğrikar aus Hürriyet legte der beklagte Ehemann Einspruch gegen die Entscheidung des Amtsgerichts ein und brachte seine Dokumente zum Obersten Gerichtshof.

Der beklagte Ehemann, der in seiner Berufungsklage erklärte, dass seine Ehe nur sechs Monate gedauert habe, beantragte die Aufhebung der Entscheidung.

Bei der Prüfung des Antrags stimmte die 2. Zivilkammer der Entscheidung des Amtsgerichts zu und stellte fest, dass der Mann völlig schuld daran sei, dass seine eigene Mutter seine Frau ständig beleidigte und seine Frau dazu verpflichtete, immer mit ihrer Mutter im selben Haus zu leben.

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