Präzedenzfallentscheidung des Obersten Gerichtshofs betreffend 16 Millionen Rentner

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Die Generalversammlung des Gesetzes erklärte: „Ein Kunde, der diesem Abzug widerspricht, nachdem ein bestimmter Zeitraum der Darlehenszahlung von seiner Rente geleistet wurde, kann bei der Bank, die den Abzug gestoppt hat, keinen früheren Einzug verlangen.“

Den Informationen aus dem Jurisprudence Bulletin zufolge hat der Anwalt der Kläger; Er gab an, dass er einen Kredit von der beklagten Bank, bei der sich sein Rentenkonto befand, in Anspruch genommen habe, dass die Bank durch die Sperrung seines Gehaltskontos Geld eingezogen habe und dass er Geld für Beförderungen usw. gesammelt habe. Er machte geltend, dass er seine Rechte nicht in Anspruch nehmen dürfe und aufgrund der Abzüge nicht mehr in der Lage sei, über die Runden zu kommen, und beantragte die Aufhebung der Sperrung des Kontos, die Einstellung der Abzüge sowie die Abbuchung der Beträge vom Konto bis zum Tag der Klageerhebung vom Beklagten einzuziehen.

Anwalt des Beklagten; Er plädierte für die Einstellung des Verfahrens.

Das Gericht erster Instanz entschied, den Fall abzulehnen

Das Gericht erster Instanz entschied, den Fall mit der Begründung abzulehnen, dass der Kläger einem Abzug von seiner Rente als Sicherheit für das von ihm in Anspruch genommene Darlehen zugestimmt und einen Überweisungsauftrag in diese Richtung erteilt habe und dass diese Entscheidung im Vertrag keine missbräuchliche Bedingung darstellen würde , und dass es nicht mit dem Gebot der Ehrlichkeit vereinbar wäre, die Zahlung der Raten von seinem Gehalt vorbehaltlos anzunehmen und dann deren Rückerstattung zu verlangen.

Der Anwalt des Klägers legte fristgerecht Berufung gegen die Entscheidung des Gerichts erster Instanz ein.

Das Landgericht hat beschlossen, die Gehaltssperre aufzuheben

Das Landgericht entschied, der anwaltlichen Berufung des Klägers stattzugeben, den Fall unter Aufhebung der Entscheidung des Erstinstanzgerichts anzunehmen und auf der Grundlage erneut zu entscheiden sowie die Sperrung des Gehaltskontos aufzuheben.

Der Anwalt des Beklagten beantragte fristgerecht Berufung gegen die Entscheidung des Landgerichts.

Die 3. Zivilkammer des Obersten Berufungsgerichts hob die Entscheidung des Landgerichts auf

Die 3. Zivilkammer des Obersten Berufungsgerichts hat in ihrer Aufhebungsentscheidung folgende Worte aufgenommen:

„Die Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts, den Fall abzulehnen, steht im Einklang mit dem Verfahren, dem Gesetz und den etablierten Praktiken unserer Abteilung, und da kein Fehler vorliegt, ist die schriftliche Entscheidung des Landgerichts mit fehlerhafter Bewertung dagegen.“ die Methode und das Gesetz und erfordert eine Umkehr.“

Das Landgericht entschied sich dagegen und wiederholte das bisherige Verhältnis. Daraufhin beantragte der Anwalt des Beklagten fristgerecht Berufung gegen die Entscheidung, Widerstand zu leisten. Damit wurde das Dokument auf die Tagesordnung der Generalversammlung des Obersten Berufungsgerichts gesetzt.

„Der Rentner, der dem Abzug widerspricht, kann bei der Bank keine früheren Einzüge verlangen.“

Die Generalversammlung des Obersten Berufungsgerichts hob im Ergebnis der Berufungsprüfung die Entscheidung des Landgerichts auf.

In seinem Aufhebungsdekret fügte er folgende Worte hinzu:

„Der Verbraucher, der durch das Motiv geschützt ist, die schwächere Partei nicht noch schwächer zu machen, weil allgemein anerkannt ist, dass er kein anderes Einkommen als seine Rente hat, ist in der Lage zu wissen, dass er den Betrag, den er erhalten hat, innerhalb dieser Frist zurückzahlen muss den Rahmen des Darlehensvertrags, den er freiwillig unterzeichnete und entsprechend seinen sozioökonomischen Bedürfnissen ausgab, zusammen mit seiner Rente.“ Er wies seine Rente als Teil seines Vermögens in einer Weise aus, die die Möglichkeit einer Rückzahlung des Darlehens stärkte In den Augen der Bank hat die Bank, die in dieser Überzeugung handelte, dem Kläger mehr als einmal Kredite gewährt, der Kläger hat die Raten nicht auf andere Weise bezahlt und die Kreditraten wurden jedes Mal über die von ihm gewählte Überweisungsmethode gezahlt Da die Bank von Anfang an keine Einwände gegen den monatlichen Einzug erhoben hat und der auf diese Weise durchgeführte Einzug von der Bank eingestellt wurde, wurde der Wille des Klägers in dieser Richtung aufgehoben Das Einreichen einer Klage, die Aufhebung der genannten Abzüge mit dem Argument, dass sie gegen das Gesetz verstoßen, und die Rückerstattung der im Zusammenhang mit der Annahme dieses Antrags abgezogenen Beträge stellen einen Rechtsmissbrauch dar und „das 2. Element des türkischen Zivilrechts“. Der Code Nr. 4721 sollte nicht durch die Rechtsordnung geschützt werden, da er nicht einer guten Absicht entspricht.“

Nachrichtenquelle: Ihlas News Agency (IHA)

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