Oberster Gerichtshof bestätigt Uber-Entscheidung

UAV

Die Nachfrage nach Fortbewegungsmitteln, die der Bürger auch persönlich nutzen möchte, steigt.

Mit dem Ziel der Leistungserbringung werden den Bürgern mit neuen Anträgen unterschiedliche Möglichkeiten geboten.

In diesem Zusammenhang sind unterschiedliche Entscheidungen zu Uber getroffen worden, das seit 2014 in Istanbul zum Einsatz kommt und von 5 Millionen Nutzern in der Türkei bedient wird.

Fall „unlauterer Wettbewerb“.

Im Namen der Taxifahrer in Istanbul forderten die United Taxi Drivers Association und die Istanbul Chamber of Carriers and Tradesmen, dass der Zugang zum 10. und 11. Handelsgericht erster Instanz in Istanbul sowie zu Uber gesperrt und das Unternehmen aus der Türkei verbannt werde. „unfairer Wettbewerb“Klagen wurden eingereicht.

Entscheidung bestätigt

Am 16. Oktober 2019 wurde die Entscheidung klar und es wurde Berufung eingelegt.

Das Gericht entschied, dass die Dienste von Uber unlauteren Wettbewerb darstellen, dass unlauterer Wettbewerb verboten ist, dass „www.uber.com“, wo Uber-Dienste angeboten werden, und die tragbaren Anwendungen und der Zugang von Uber zu dem Dienst namens Uber XL.

Die 11. Zivilkammer des Obersten Berufungsgerichts bestätigte die Entscheidung des örtlichen Gerichts mit der Begründung, dass „unlauterer Wettbewerb stattgefunden“ habe, und erklärte, dass die von den Anwälten der Beklagten in ihren Berufungsanträgen vorgebrachten Gründe nicht geeignet seien die Aufhebung der Entscheidung erforderlich machen.

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