Der vom Obersten Rat (YSK) angekündigte Kalender für die Kommunalwahlen am 31. März funktioniert.
Laut Kalender endet die Propagandafreiheit, die am 21. März begann, am Samstag, 30. März, um 18.00 Uhr, und die Wahlverbote, die am selben Tag begannen, enden am 31. März um 23.59 Uhr.
Mehr als eine Million junge Menschen werden zum ersten Mal wählen
Bei der Wahl mit 61 Millionen 441.000 882 registrierten Wählern werden 1 Million 32.000 610 junge Menschen zum ersten Mal wählen.
Bei den Wahlen werden landesweit mehr als 206.000 Wahlurnen aufgestellt, an denen Kandidaten von 34 politischen Parteien teilnehmen werden.
Bei der Wahl werden Bürgermeister von 81 Provinzen, 973 Bezirken und 390 Städten sowie 50.000 336 Oberhäupter bestimmt, und es werden Wahlen für die Mitgliedschaft im Generalrat der Provinz und im Gemeinderat abgehalten.
Das Mitbringen des Wählerinformationsblattes ist nicht erforderlich.
Wähler können über die Website des Obersten Wahlrats, das E-Government-Portal, die tragbare Wähleranfrage-Anwendung von YSK oder das Einladungszentrum mit der Nummer 444 9 975 steuern, wo und in welcher Wahlurne sie wählen.
Es ist nicht erforderlich, ein Wählerinformationsblatt mitzubringen, aus dem hervorgeht, wo der Wähler wählen wird. Wähler können mit jedem offiziellen Dokument abstimmen, das ihre TR-ID-Nummer enthält.
Ranking der Parteien
An den Wahlen nehmen 34 politische Parteien teil. Die Reihenfolge der Parteien auf dem Stimmzettel lautet wie folgt:
AK-Partei 1, Anständige Partei 2, Linkspartei 3, Große Einheitspartei 4, Heimatpartei 5, Mutterlandspartei 6, Demokratische Linkspartei 7, Wieder Wohlfahrtspartei 8, Volksgleichheits- und Demokratiepartei (DEM-Partei) 9, Kommunistische Partei der Türkei 10, Anatolische Unionspartei 11, Siegespartei 12, Volksbefreiungspartei 13, Kommunistische Bewegung der Türkei 14, Unabhängige Türkei-Partei 15, Zukunftspartei 16, Neue Türkei-Partei 17, CHP 18, Arbeiterpartei 19, HUDA PAR 20, Rechte und Freiheiten Partei 21, Januar-Partei 22, Gerechtigkeits-Einheitspartei 23, Demokratische Partei 24, Forces Union-Partei 25, Nation-Partei 26, Nationale Straßenpartei 27, Gerechtigkeitspartei 28, Helle Demokratie-Partei 29, MHP 30, Türkei-Personalpartei 31, Demokratie und Fortschritt Partei 32, Saadet-Partei 33, Heimatpartei 34.
Alle Stimmzettel in einem Umschlag
Mit Ausnahme der im Gesetz aufgeführten Ausnahmen kann jeder Wähler in der Wahlurne abstimmen, die er in der Wählerliste eingetragen hat.
Wohnen innerhalb der Grenzen der Metropolregion Adana, Ankara, Antalya, Aydın, Balıkesir, Bursa, Denizli, Diyarbakır, Erzurum, Eskişehir, Gaziantep, Hatay, Istanbul, İzmir, Kahramanmaraş, Kayseri, Kocaeli, Konya, Malatya, Manisa, Mardin , Mersin, Muğla, Wähler in Ordu, Sakarya, Samsun, Şanlıurfa, Tekirdağ, Trabzon und Van, „Großstadtbürgermeister“, „Bürgermeister“, „Stadtratsmitglied“mit „Büro des Schulleiters und Ältestenrat“werde dafür stimmen.
In Nicht-Metropolprovinzen „Mitgliedschaft im Provinzrat“, „Bürgermeister“, „Stadtratsmitglied“Und „Büro des Schulleiters und Ältestenrat“ wird dafür gestimmt. Auch in den Dörfern „Mitgliedschaft im Provinzrat“mit „Büro des Schulleiters und Ältestenrat“Es werden Stimmen abgegeben.
Stimmzettel für das Bürgermeisteramt der Metropole „Weiß“Kompass für die Mitgliedschaften im Generalrat der Provinzen „orange“Stimmzettel für den Bürgermeister „Blau“Wenn der Stimmzettel für die Gemeinderatsmitgliedschaft vorliegt „Gelb“Es wird bunt.
Die Wähler legen alle Stimmzettel in einen Umschlag.
Abstimmungszeiten
Da die Wahlen im März stattfanden, verschob die YSK den Abstimmungszeitpunkt in den 32 östlichen Provinzen unter Berücksichtigung der saisonalen Bedingungen und der Sonnenuntergangszeit um eine Stunde früher.
Daher Adıyaman, Ağrı, Artvin, Bingöl, Bitlis, Diyarbakır, Elazığ, Erzincan, Erzurum, Gaziantep, Giresun, Gümüşhane, Hakkari, Kars, Malatya, Kahramanmaraş, Mardin, Muş, Ordu, Rize, Siirt, Sivas, Trabzon, Tunceli Beginn und Ende der Wahlen in Şanlıurfa, Van, Bayburt, Batman, Şırnak, Ardahan, Iğdır, Kilis und den Strafanstalten in diesen Provinzen sind 07.00 bis 16.00 Uhr. An anderen Orten außerhalb dieser Provinzen ist die Wahlzeit von 8.00 bis 17.00 Uhr.
In Großstädten: Großstadtbürgermeister, Bürgermeister, Gemeinderatsmitglied bzw. Gemeindevorsteher; In anderen Provinzen werden die Stimmzettel für die Wahlen zum Bürgermeister, zur Mitgliedschaft im Gemeinderat, zur Mitgliedschaft im Provinzgeneralrat bzw. für die Wahl zum Gemeindevorsteher gezählt und gezählt.
Nachrichtenquelle: Anadolu Agency (AA)
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