Mobilisierung und Kriegszustandsregulierung im Amtsblatt

Mit der Unterschrift von Präsident Recep Tayyip Erdoğan wurde die Mobilisierungs- und Kriegszustandsverordnung im Amtsblatt veröffentlicht und trat in Kraft.

Dem Präsidenten übertragene Autorität

Mit der Entscheidung wurde dem Ministerrat die Befugnis zur Mobilisierungserklärung entzogen und dem Präsidenten übertragen.

Die folgenden Worte wurden in die Entscheidung aufgenommen:

„Aufhebung der „Mobilisierungs- und Kriegszustandsverordnung“, die durch den Beschluss des Ministerrats vom 24.05.1990 mit der Nummer 90/500 in Kraft gesetzt wurde, und Inkraftsetzung der beigefügten „Mobilisierungs- und Kriegszustandsverordnung“, vom 4.11.1983 und mit der Nummer 2941. „Die Entscheidung wurde in Übereinstimmung mit dem 19. Artikel des Mobilisierungs- und Kriegszustandsgesetzes und dem 57. Artikel des Militärrekrutierungsgesetzes Nr. 7179 vom 25.6.2019 getroffen.“

Zweck der Verordnung

In der veröffentlichten Verordnung wurden zu diesem Zweck folgende Ausdrücke aufgenommen:

ARTIKEL 1 – (1) Der Zweck dieser Verordnung ist:

A)

Vorbereitungen zu treffen, um alle Macht und Ressourcen des Staates schnell und effektiv von einem Friedenszustand in einen Mobilisierungs- und/oder Kriegszustand oder in Spannungs- und Krisenzeiten zu übertragen, in denen eine noch nicht dagewesene Situation herrscht erklärt, kann aber erfordern, dass Krieg entsteht,

B)

Seit dem Frieden sind die Grundlage für die Umsetzung der Mobilisierungs- und Kriegszustandsentscheidungen die Fragen im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Organisation, die im Mobilisierungs- und Kriegszustandsgesetz Nr. 2941 vom 4.11.1983 und anderen damit verbundenen Gesetzen und Präsidialdekreten enthalten sind , wurden allen öffentlichen Verwaltungen, Institutionen und Organisationen und den dortigen Mitarbeitern zur Verfügung gestellt. Sie bestimmen die Aufgaben, Befugnisse, Verantwortlichkeiten und Pflichten, die natürlichen und juristischen Personen übertragen werden sollen, überwachen ihre Erfüllung und testen die Vorbereitungen, indem sie sie in Übungen anwenden Ausbildung,

C)

Bekanntmachungsverfahren zur Ausrufung und Aufhebung von Mobilmachungs- und Kriegszuständen,

C)

Ermittlung der Methoden und Grundlagen von Arbeitskräfte- und Fahrzeugverschiebungsprozessen im Rahmen der Mobilmachung und Kriegsplanung.

Ensonhaber

EntscheidungStaat
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