Der Hochschulrat (YÖK) hat eine neue Entscheidung für Studierende getroffen, die die maximale Ausbildungszeit erreicht haben.
Die vom Higher Education Executive Council getroffenen Entscheidungen wurden den Universitäten übermittelt.
Demzufolge; Studierende, die in allen Hochschulprogrammen auf Associate Degree- und Undergraduate-Ebene (4, 5 und 6 Jahre) eingeschrieben sind, können von Prüfungsrechten für Kurse profitieren, die sie nie besucht haben oder die die Anwesenheitspflicht nicht erfüllt haben.
Wie Prüfungen durchgeführt werden
Für Studierende, deren Höchststudienzeit abgelaufen ist, wird in der theoretischen Ausbildung eine praktische Übung absolviert und eine Prüfung abgelegt, um ihnen die Ausübung ihres Prüfungsanspruchs im Fach Theologie zu ermöglichen.
Die gleiche Praxis gilt auch für Kurse, die Studierende noch nicht besucht haben.
Sie zahlen weiterhin den Beitragsanteil und die Inkassopreise.
Diejenigen, die die besagte Anmeldung und Prüfung ablegen, zahlen weiterhin den Studentenbeitrag und den Inkassopreis pro Unterrichtsstunde.
Der Beitragsanteil und der Sammelpreis dürfen die für den Zeitraum im Zusammenhang mit der Entscheidung des Präsidenten festgelegte Grenze nicht überschreiten.
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