Nominierungsprozess für Kommunalwahlen
Gemäß dem vom Obersten Wahlrat festgelegten Kalender wurden die Kandidatenlisten der politischen Parteien übermittelt, die an den Wahlen am 31. März teilnehmen werden. Die Parteien reichten ihre Kandidatenlisten über die Bezirkszentrale bei den Bezirkswahlausschüssen ein. In Großstädten reichten die Provinzzentralen politischer Parteien ihre Bürgermeisterkandidatenlisten bei den Provinzwahlausschüssen ein.
Als Frist zur Behebung der Mängel wurde der 22. Februar festgelegt. Bis zu diesem Datum können die Parteien die fehlenden Kandidatenlisten vervollständigen.
Unabhängige Kandidaten werden ihre vorläufigen Kandidatenlisten ebenfalls am 23. Februar bekannt geben, und die Einspruchsfrist gegen die Listen beginnt am selben Tag. Die endgültigen Kandidatenlisten werden am Sonntag, 3. März, bekannt gegeben.
Wahlverbote und Propagandazeit
Wahlpropaganda und Wahlverbote beginnen am Donnerstag, 21. März. Die Listen der Inhaftierten und der wegen fahrlässiger Straftaten Verurteilten werden am 28. März fertiggestellt.
Die Propagandaperiode endet am Samstag, dem 30. März, um 18.00 Uhr und die Türkei wird am 31. März zur Wahl gehen. Die Verteilung der Wählerinformationsblätter beginnt am 29. Februar und wird am 24. März abgeschlossen sein.