Kandidatenlisten und Nominierungsprozess
Wir nähern uns den Wahlen am 31. März. Bürger, die zur Wahl gehen, wählen diejenigen Kandidaten, die von den Parteien bestimmt werden und denen sie nahe stehen. In diesem Zusammenhang wurden dem Obersten Rat von den Parteien vorläufige Kandidatenlisten vorgelegt. Die zusätzliche Frist, die den Parteien eingeräumt wurde, um die Mängel in ihren Kandidatenlisten zu beheben, endete heute. Die endgültigen Listen werden am 3. März bekannt gegeben.
Wahlkalender und -ablauf
Vorläufige Kandidatenlisten werden heute bekannt gegeben und Einsprüche werden entgegengenommen. Die endgültigen Kandidaten werden am 3. März bekannt gegeben. Am selben Tag beginnt der Druck des Sammelstimmzettels. Die Mängel in den Kandidatenlisten werden heute behoben. Die vorläufigen Kandidatenlisten werden am 23. Februar bekannt gegeben. Die endgültigen Kandidatenlisten werden am 3. März bekannt gegeben. Die Verteilung der Wählerinformationsblätter beginnt am 29. Februar und wird am 24. März abgeschlossen sein. Der Beginn der Propagandafreiheit und einiger Wahlverbote ist der 21. März. Die Propagandafreiheit endet am 30. März um 18:00 Uhr. Die Wählerinformationsblätter werden am 29. Februar verteilt. Die Verteilung der Wählerinformationsblätter wird am 24. März abgeschlossen sein. Die Propagandafreiheit beginnt am 21. März.
Es treten 35 Parteien an Bei den Kommunalwahlen am 31. März treten Kandidaten von 35 Parteien an. Die Abstimmung findet zwischen 07.00 und 16.00 Uhr in 32 östlichen Provinzen statt. In anderen Bundesländern findet die Abstimmung zwischen 8.00 und 17.00 Uhr statt. Ensonhaber