Justizminister Yılmaz Tunç: Auch Richter und Staatsanwälte werden von der Erhöhung der Beamtengehälter profitieren

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Justizminister Yılmaz Tunç stellte die Nachricht klar, dass die in dem vom parlamentarischen Plan- und Haushaltsausschuss verabschiedeten Bag-Gesetz enthaltene Steigerungsrate der Beamtengehälter Richter und Staatsanwälte nicht einschließt.

In seiner Erklärung auf seinem Social-Media-Konto erinnerte Tunç daran, dass Richter und Staatsanwälte nicht von der Erhöhung profitieren können, die im Rahmen des vom parlamentarischen Plan- und Haushaltsausschuss angenommenen Gesetzesvorschlags den Beamten gewährt werden soll.

„Entspricht nicht der Realität“

Minister Tunç erklärte, dass die Einschätzung, dass Richter und Staatsanwälte nicht von der Erhöhung der Beamtengehälter profitieren könnten, nicht der Wahrheit entspreche.

„Basierend auf den finanziellen Rechten des höchsten Beamten“

Tunç übermittelte in seiner Stellungnahme zu diesem Thema folgende Informationen:

Bei der Berechnung der Gehälter von Richtern und Staatsanwälten werden die finanziellen Rechte des höchsten Beamten gemäß Artikel 102 des Gesetzes Nr. 2802 zugrunde gelegt. Im Text des Vorschlags wird der Preis ermittelt, indem die Indikatorzahl 15.965 mit dem monatlichen Koeffizienten des Beamten multipliziert wird. Unter den Personen, an die eine zusätzliche Zahlung geleistet wird, werden die finanziellen Rechte oder die Preisobergrenze ermittelt Grundlage sind die finanziellen Rechte des obersten Beamten nach Maßgabe der einschlägigen Rechtsvorschriften oder die nach diesen finanziellen Rechten festgelegten Preise oder Preisobergrenzen. Es werden diejenigen genannt, die in der angegebenen Mannschaft, Situation oder Aufgabe tätig sind.

„Auch Richter und Staatsanwälte werden von der geplanten Erhöhung für Beamte profitieren.“

Da das Gehalt von Richtern und Staatsanwälten durch das Gesetz entsprechend den finanziellen Ansprüchen des höchsten Beamten bestimmt wird, werden Richter und Staatsanwälte in dieser Hinsicht auch von der zusätzlichen Erhöhung profitieren, die den Beamten im Rahmen des Gesetzes gewährt werden soll NEIN.

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