In Ankara wurde ein Betretungsverbot für Waldgebiete verhängt

AA

Das heiße Wetter forderte seinen Tribut und die Brandgefahr wurde deutlich.

Unser Land, das von Waldbränden verwüstet wurde, verstärkt seine Maßnahmen, um dies zu verhindern.

Der Zutritt zu Waldgebieten ist eingeschränkt

Der Zugang zu Waldgebieten in ganz Ankara war zwischen dem 15. Juni und dem 30. September eingeschränkt.

In der Erklärung des Gouverneurs von Ankara werden aufgrund der Zunahme der Menschen- und Fahrzeugdichte in Waldgebieten und Erholungsgebieten und der anhaltenden meteorologischen Bedingungen, die in der gesamten Türkei ein hohes Risiko für Waldbrände darstellen, Stoppelverbrennung, Feldarbeit, Weinberg- und Gartenreinigung durchgeführt , Müllverbrennung, Ausfälle von Stromleitungen, Picknicks usw. Es wurde berichtet, dass einige Entscheidungen getroffen wurden, um Waldbrände zu verhindern, die durch Hirtenfeuer, Blitzschlag, Vorsatz, Fahrlässigkeit oder Unachtsamkeit entstehen.

Laut Aussage ist das Betreten von Waldgebieten, ausgenommen Nationalparks, Erholungsgebiete und Naturparks innerhalb der Grenzen der Provinz, bis zum 30. September 2024 verboten. Personen, die von der Regionaldirektion für Naturschutz und Nationalparks in Ankara mit der Fütterung streunender Tiere beauftragt wurden, und autorisierte Beamte können die besagten Gebiete betreten.

Es wird weder Camping noch Zelte geben.

Mit Ausnahme von Campingbetrieben ist das Aufstellen von Campingplätzen und Zelten in Waldgebieten nicht gestattet.

Bis zu diesem Datum dürfen in Erholungsgebieten, Naturparks und Nationalparks unter der Aufsicht und Kontrolle autorisierter Verwaltungen in Wäldern keine Feuer, Grills, Samoware und Picknick-Röhren angezündet werden, mit Ausnahme von Öfen, Grills und Barbecues, die von der Verwaltung bestimmt werden.

Die Ein- und Ausfahrt zu diesen Bereichen ist zwischen 09:00 und 21:00 Uhr möglich, das Campen ist jedoch außerhalb der angegebenen Zeiten nicht gestattet und das Aufstellen von Zelten ist nicht gestattet.

Den Bürgern ist es nicht möglich, die Wälder zu betreten oder zu verlassen, mit Ausnahme von Personen, die von der Forstverwaltung im Rahmen von Ausschreibungen oder zugeteilten Verträgen Arbeit für die Fortführung der Produktionstätigkeiten, das Pflanzen von Setzlingen sowie für Wartungs- und Reparaturarbeiten im Rahmen der forstwirtschaftlichen Tätigkeiten und der Waldbewirtschaftung erhalten haben Mitarbeiter, die diese Arbeiten überwachen und überwachen.

In lichten Siedlungen, insbesondere in lichten Siedlungen, in Wäldern, angrenzenden Wäldern und in lichten Siedlungen, die nicht mit Wäldern in Zusammenhang stehen, dürfen Stoppeln, Teile, die bei der Weinberg- und Feldreinigung anfallen, und Vegetation nicht verbrannt und Feuerwerkskörper nicht abgefeuert werden.

Es entsteht ein Schutzband im Waldinneren und am Waldrand

Bürgern ist das Betreten und Verlassen von Wäldern untersagt, mit Ausnahme von Personen, die von der Forstverwaltung im Rahmen von Ausschreibungen oder zugeteilten Verträgen Arbeit für die Fortführung der Produktionstätigkeit, das Pflanzen von Setzlingen, die für forstwirtschaftliche Tätigkeiten erforderlichen Wartungs- und Reparaturarbeiten erhalten haben, sowie für Mitarbeiter der Forstverwaltung, die die Aufsicht führen und beaufsichtigen diese Arbeiten.

Das Verbrennen von Stoppeln, Teilen, die bei der Weinberg-, Garten- und Feldreinigung anfallen, und Vegetation aller Art sowie das Werfen von Feuerwerkskörpern, auch in lichten Siedlungen und Stadtteilen, innerhalb von Wäldern, in der Nähe von Wäldern und in lichten Siedlungen und Stadtteilen, die nicht mit Wäldern in Zusammenhang stehen, ist verboten.

Organisationen, die sich mit der Herstellung und Wartung von Energieübertragungsleitungen befassen, werden die erforderlichen Wartungsarbeiten durchführen, insbesondere in den Grenzabschnitten, die durch Waldgebiete führen, alle Vorkehrungen gegen die Brandgefahr treffen und bei Bedarf Stromausfälle vornehmen.

Alle Kommunen werden um die Müllabfuhrflächen im Wald, am Waldrand und angrenzend einen Schutzstreifen anlegen und die notwendigen Arbeitsmaschinen gegen Brandgefahr bereithalten.

Um Bereiche mit besonderer Brandgefahr, wie Bahnränder, Picknickplätze, Touristengebiete, Wohngebiete, Einrichtungen aller Art und landwirtschaftliche Flächen, werden Sicherheitsspuren eingerichtet.

Die Teams werden Überwachungs- und Kontrollmissionen durchführen

Kontrollteams, die aus der allgemeinen Strafverfolgung und der Forstpolizei im Einvernehmen mit den Distriktgouvernements und der Regionaldirektion für Forstwirtschaft bestehen, werden aktiv überwachen und kontrollieren.

Überwachungs- und Beobachtungsaktivitäten werden durch Drohnen verstärkt. Mithilfe aller Kommunikationsmittel werden die Bürger über die Waldbrandgefahr informiert und gewarnt. Siedlungen, kritische Bauwerke, Fabriken, Lagerhallen und ähnliche Bereiche, die von einem möglichen Waldbrand betroffen sein könnten und in denen besondere Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden müssen, werden ermittelt, und die relevanten und autorisierten Personen in Risikogebieten werden informiert und gewarnt, eigene Vorsichtsmaßnahmen zu treffen Vorsichtsmaßnahmen.

Die Vorsteher der Nachbarschaft werden vorsichtig und sensibel sein, wenn es darum geht, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um die Wälder vor Bränden zu schützen und die Bürger zu warnen.

Bei Bedarf werden auf Anordnung der Distriktgouverneure alle öffentlichen und privaten Einrichtungen des Departements genutzt und alle Arten von Werkzeugen und Geräten in Übereinstimmung mit der Regionaldirektion für Forstwirtschaft eingesetzt, um möglichst wirksam gegen Brände vorzugehen.

Gegen diejenigen, die gegen die beschlossenen Entscheidungen und Maßnahmen verstoßen, werden gemäß dem Forstgesetz Nr. 6831, dem türkischen Strafgesetzbuch und dem Ordnungswidrigkeitengesetz Verwaltungs- und Gerichtsverfahren eingeleitet.

Nachrichtenquelle: Anadolu Agency (AA)

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