Gemäß dem im Amtsblatt veröffentlichten Beschluss wird ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss eingerichtet, um Kinder vor Gewalt und Missbrauch aller Art zu schützen und die erforderlichen Maßnahmen festzulegen.
GEGEN ALLE ARTEN VON GEWALT, FAHRLÄSSIGKEIT UND MISSBRAUCH…
Gemäß dem im Amtsblatt veröffentlichten Beschluss der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) wurden Artikel 98 der Verfassung und die Artikel 104 und 105 der Geschäftsordnung eingeführt, um die Maßnahmen festzulegen, die für die geistige Entwicklung zu ergreifen sind , geistige und körperliche Gesundheit von Kindern, indem sie vor allen Arten von Gewalt, Vernachlässigung und Missbrauch geschützt werden. Ein parlamentarischer Forschungsausschuss wird eingerichtet, um die Probleme ausreichend anzugehen.
Der zu bildende Vorstand wird aus 22 Mitgliedern bestehen. Die Arbeitsperiode des Vorstands beträgt drei Monate, beginnend mit der Wahl des Vorsitzenden, des stellvertretenden Vorsitzenden, des Sprechers und des Sekretärs, und er kann bei Bedarf auch außerhalb von Ankara arbeiten.
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