Im Amtsblatt veröffentlicht: Die Zeit, Miete bar zu bezahlen, ist vorbei

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Mit der im Amtsblatt veröffentlichten Entscheidung des Allgemeinen Einkommensteuerbescheids ist die Ära der Vermietung mit Bargeld vorbei.

In diesem Zusammenhang erfolgen Einziehungen und Zahlungen für Arbeits- und Wohnungsmietvorgänge durch Einkommens- und Körperschaftssteuerzahler sowie durch Personen, die nicht als Steuerzahler registriert sind, über Banken oder PTT.

Dem neuen Beschluss zufolge wird gegen Grundstückseigentümer und Mieter, die die Miete weiterhin persönlich beziehen, ein Strafverfahren eingeleitet.

Es wird eine Strafe von bis zu 10 Prozent der Miete erhoben

Gemäß der Entscheidung von Remi Gazete wird eine Strafe von 10 Prozent des Mietpreises für Hausbesitzer und Mieter verhängt, die den Mietpreis nicht über die Bank einziehen, wobei jeder Vorgang unterschiedlich ist.

AUCH MIETER KÖNNEN AUFGEFÜHRT WERDEN

In der aktuellen Mitteilung wurden sowohl gegen den Mieter als auch gegen den Vermieter Bußgelder bei der Vermietung von Arbeitsplätzen verhängt, bei der Vermietung von Wohnraum wurde jedoch keine Strafe gegen den Mieter verhängt. Mit dem Gesetz zur Änderung der Steuergesetze und bestimmter Gesetze und dem Gesetzesdekret Nr. 375, das im Juli von der Großen Türkischen Nationalversammlung verabschiedet wurde, wurde die Verhängung von Geldbußen gegen Mieter in die Gesetzgebung aufgenommen.

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