Der Kampf gegen illegales Bauen geht in der Türkei weiter…
Die endgültige Entscheidung im Kampf fiel durch die Generaldirektion Forstwirtschaft.
Laut der heute im Amtsblatt veröffentlichten Entscheidung; Unrechtmäßig errichtete Anlagen und Gebäude in Staatswäldern, Pflanzflächen und Kulturen werden ohne Beschluss beschlagnahmt und durch Abriss und Demontage zerstört.
Spesen werden eingezogen
Gemäß der Verordnung, die die Grundlage für die Umsetzung von Artikel 17 Absatz 2 des Forstgesetzes festlegt, werden alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Abriss dieser Einrichtungen entstehen, vom Verdächtigen eingezogen.
Es genügt, die Staatsanwaltschaft über den Abriss zu informieren
Im Falle von Fehlern beim Öffnen, Besetzen und Ausbeuten, Anpflanzen und Anpflanzen wird in den Vorfall eingegriffen, indem die Staatsanwaltschaft von Beginn der betreffenden Straftat an informiert wird.
WENN DIE FORSTVERDIREKTION DIES FÜR ANGEMESSEN HÄLT, WERDEN DIE EINRICHTUNGEN GENUTZT
Der Grundsatz besteht darin, dass alle Arten von unerlaubten Pflanzungen und Anpflanzungen, auch solche in der Bauphase von Gebäuden und Anlagen, von der Generaldirektion Forstwirtschaft sofort abgerissen oder beseitigt werden, ohne dass es einer Entscheidung bedarf.
Die betreffenden Bauwerke und Anlagen können jedoch bei Bedarf für forstwirtschaftliche Leistungen im Rahmen des Forstgesetzes genutzt werden.
Ensonhaber