Häufig gestellte Fragen zum Hadsch

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Die Pilgerreise, die für die islamische Welt von großem Wert ist, beginnt mit dem Aufstieg nach Arafat am Vorabend des Eid al-Adha und dauert bis zum dritten Tag des Eid al-Adha.

Hajj, was den Besuch heiliger Stätten mit dem Ziel bedeutet, den Willen Gottes zu erlangen, gilt als eine der fünf Regeln des Islam.

Häufig gestellte Fragen zum Hadsch in 10 Fragen

Der AA-Reporter hat die häufig gestellten Fragen zur Pilgerfahrt in zehn Fragen zusammengestellt und dabei die Informationen verwendet, die er vom Hohen Ausschuss für religiöse Angelegenheiten der Präsidentschaft für religiöse Angelegenheiten erhalten hat.

1 – Für wen ist der Haddsch obligatorisch?

Der Haddsch ist für Muslime obligatorisch, die aufgrund ihrer Gesundheit, ihres Wohlstands und ihrer Verkehrssicherheit über die Mittel zur Durchführung der Pilgerfahrt verfügen, geistig gesund sind und das Pubertätsalter erreicht haben. Die Person, die diese Regeln befolgt, muss den Haddsch unverzüglich durchführen, wenn sie dazu Gelegenheit dazu hat.

Diejenigen, die sich aufgrund von Quotenbeschränkungen beworben haben, aber vor der Pilgerreise gestorben sind, weil ihre Namen nicht in der Lotterie enthalten waren, sterben nicht verschuldet, weil sie keine Gelegenheit dazu gefunden haben. Wer die Pilgerfahrt nicht ertragen kann oder krank genug ist, um die Pilgerfahrt tatsächlich durchzuführen, und ältere Menschen sind nicht zur Pilgerfahrt verpflichtet.

2 – Wann wird das Opfer während des Haddsch dargebracht?

Nach Angaben der Hanafi-Sekte wird das Opfer an den ersten drei Tagen des Eid dargebracht. Es kann nicht vorher geschnitten werden. Wird die Schlachtung aufgeschoben und später geschlachtet, muss zur Strafe ein separates Schaf oder eine Ziege geschlachtet werden. Laut der schafiitischen Sekte können Opfer bis zum Sonnenuntergang am 4. Tag des Eid dargebracht werden.

3 – Ist es möglich, den Haddsch mit einer Vollmacht durchzuführen?

Wenn eine Person, für die die Pilgerreise obligatorisch ist, aus gesundheitlichen Gründen, wegen ihres Alters oder aus ähnlichen Gründen nicht in der Lage ist, die Pilgerreise persönlich durchzuführen, kann sie gegen Entgelt eine andere Person als Stellvertreter entsenden, die die Pilgerreise in Vertretung durchführt. Es ist für solche Menschen möglich, zu Lebzeiten jemanden als ihren Vertreter zu entsenden, und es ist auch möglich, dass sie ihren Erben wünschen, dass sie nach ihrem Tod eine Wallfahrt in ihrem Namen durchführen lassen.

4 – Können die Opfergaben eines Pilgerers in seiner Heimatstadt geschlachtet werden?

Pilger, die beabsichtigen, die Temettu-Pilgerreise (durch die Umrah-Pilgerung, das Verlassen des Ihram und das erneute Anlegen des Ihram für den Hadsch) oder die Qira (mit der Absicht sowohl der Umrah als auch des Hadsch zu vollziehen und in einem Ihram den Ihram anzulegen) durchzuführen. müssen als Zeichen der Dankbarkeit die Tiere schlachten, die sie in der Haram-Region schlachten werden.

Da dieses Opfer nichts mit dem Udhiyye-Opfer (geschlachtet an Eid al-Adha) zu tun hat, ist es nicht zulässig, es außerhalb des Haram-Gebiets zu opfern.

5 – Ist es zulässig, neben dem Lotteriesystem auch andere Verfahren für die Pilgerreise zu nutzen?

Der Haddsch ist ein Gottesdienst, der zu bestimmten Zeiten, an bestimmten Orten und auf bestimmte Weise durchgeführt wird. Voraussetzung für die Annahme dieses Gottesdienstes ist, dass die Person, die an der Pilgerreise teilnimmt, Muslimin ist, die Pubertät erreicht hat, sich in einem guten psychischen Gesundheitszustand befindet und sich während der Pilgerzeit in Mekka aufhält. Die Pilgerfahrt einer Person, die diese Regeln erfüllt, ist im Rahmen der gesetzlichen Normen offiziell gültig.

Es ist jedoch religiös nicht zulässig, dass diejenigen, die aufgrund des Lotterieverfahrens nicht zum Haddsch gehen können, mit anderen Berufsvisa zum Hadsch gehen, da dies zu falschen Angaben führen würde. Der Pilgerreise nachzukommen, indem man Allahs Gebot befolgt und Sein Verbot des Lügens verletzt, ist ein klarer Widerspruch, der mit der islamischen Moral unvereinbar ist.

6 – Wird die Haddsch-Schuld einer Person, die im Dienst an der Haddsch teilnimmt, reduziert?

Wenn jemand als Diener eine Pilgerreise unternimmt, egal ob er reich oder arm ist, gilt seine Pilgerreise im eigenen Namen. Daran ändert auch die Bezahlung seiner Mission nichts.

7 – Kann eine verheiratete Frau ohne die Erlaubnis ihres Mannes oder ohne ihren Mahram zum Haddsch oder zur Umrah gehen?

Den Hanafi- und Hanbali-Sekten zufolge muss eine Frau auf der Pilgerreise einen Mahram bei sich haben. Laut Shafiis können drei oder mehr körperlich gesunde Frauen eine Pilgerfahrt unternehmen, auch wenn sie keinen Ehepartner oder Mahram bei sich haben. Laut der Maliki-Sekte kann eine Frau alleine auf eine Pilgerreise gehen, wenn sie sich in einer starken Gruppe befindet.

Laut der Hanafi-Sekte ist es für eine verheiratete Frau nicht angemessen, auf eine Pilgerfahrt zu gehen, wenn sie keinen Mahram hat, der sie begleitet. Allerdings kann eine Frau, die die Bitte ihres Mannes erhält, den schafiitischen und malikitischen Sekten folgen und ohne Mahram auf eine Pilgerreise gehen, sofern sie einer gültigen Pilgerreisevereinbarung folgt. Wenn eine Frau die notwendigen Voraussetzungen für den Haddsch erfüllt und einen Mahram bei sich hat, kann ihr Ehemann sie nicht daran hindern, an der obligatorischen Haddsch teilzunehmen.

8 – Kann eine Person, die aus gesundheitlichen Gründen dazu nicht in der Lage ist, von der Verantwortung für die Pilgerreise entbunden werden, indem sie die Kosten der Pilgerreise als Spende spendet?

Wer krank genug ist, um die Wallfahrt durchzuführen, oder aus Altersgründen nicht in der Lage ist, die Wallfahrt selbst durchzuführen, kann auf eigene Kosten einen Vertreter entsenden, der die Pilgerfahrt in seinem Namen durchführt. Es wird jedoch nicht davon ausgegangen, dass sie ihre Pilgerpflicht erfüllt haben, indem sie einen Vertreter entsandten und das Geld als Almosen an die Armen weitergaben oder einer Wohltätigkeitsorganisation halfen. Die Pilgerschuld desjenigen, der dies tut, wird nicht gemindert und er erhält die Belohnung seiner Almosen.

9 – Ist es real, mit Schulden auf eine Pilgerreise zu gehen?

Personen, die nicht über die finanziellen Mittel verfügen, um eine Pilgerreise durchzuführen, müssen sich kein Geld leihen und eine Pilgerreise unternehmen. Wenn sie jedoch verschuldet auf eine Pilgerreise gehen, ist die Pilgerurkunde gültig und ihre Verantwortung für die Pilgerfahrt wird entlastet.

Es wäre angebracht, dass Personen, die über die notwendigen Regeln verfügen, damit der Haddsch verpflichtend ist, aber während der Haddsch-Saison kein Geld zur Verfügung haben und die Möglichkeit haben, es später zurückzuzahlen, wenn sie sich Geld leihen, den Haddsch durchführen Nehmen Sie einen Kredit auf, um dieser Pflicht so schnell wie möglich nachzukommen.

10 – Ist es möglich, den Haddsch mit dem Geld zu vollziehen, das auf einem Girokonto bei der Bank liegt?

Der Islam befiehlt den Menschen, legale Geschäfte zu machen und ihren Lebensunterhalt mit Halal-Mitteln zu verdienen. Der Gottesdienst sollte auch mit Halal-Vorteilen durchgeführt werden. Da das ursprüngliche Geld, das auf einem Depotkonto bei der Bank wartet, Halal ist, kann man mit diesem Geld auf eine Pilgerreise gehen, die so erzielten Zinserträge müssen jedoch an Bedürftige verteilt und bereut werden, ohne eine Belohnung zu erwarten.

Nachrichtenquelle: Anadolu Agency (AA)

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