Gouverneursamt bekannt gegeben: Straßenhochzeiten sind in Manisa verboten

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Die bemerkenswerte Entscheidung in Manisa…

Mit der neuen Entscheidung des Gouverneurs von Manisa wurden Massenfeiern wie Hochzeiten, Verlobungen, Henna-Abende und Beschneidungen auf der Straße verboten, außer in ländlichen Gebieten der Provinz.

HOCHZEITEN IM STADTZENTRUM INBEGRIFFEN

Während die Entscheidung Hochzeiten und Zeremonien im Stadtzentrum abdeckt, hieß es, dass Veranstaltungen in ländlichen Gegenden vom Verbot ausgenommen seien.

In der Erklärung des Gouverneurs wurde betont, dass diese Aktivitäten auf den Straßen viel Lärm verursachten und zahlreiche Beschwerden von Bürgern zu diesem Thema eingingen.

Es wurde festgestellt, dass es sich negativ auf den Bildungsprozess auswirkt

In der Erklärung wurde darauf hingewiesen, dass es zu Missständen vor allem gegenüber älteren Menschen, Babys, Patienten und Schülern gekommen sei, und es wurde darauf hingewiesen, dass sich Straßenhochzeiten mit Beginn des Schuljahres negativ auf den Bildungsprozess in den umliegenden Schulen ausgewirkt hätten.

Es wurde auch betont, dass die Sperrung der Straßen aufgrund solcher Ereignisse die Durchfahrt für Einsatzfahrzeuge wie Krankenwagen und Feuerwehrautos erschwert.

Schwerpunkt liegt auf der öffentlichen Gesundheit

Der Gouverneur von Manisa betonte, dass das Verbot zum Schutz des öffentlichen Friedens und der öffentlichen Gesundheit erfolgte.

Es wurde festgestellt, dass diese Aktivitäten, die zu Störungen des Verkehrs und der Rettungsdienste sowie zur Lärmbelästigung führten, insbesondere in den Innenstädten zu ernsthaften Problemen führten.

„Es wird eine strenge Kontrolle geben“

Das Gouverneursamt erklärte, dass es die Umsetzung dieses Verbots durch die zuständigen Strafverfolgungsbehörden und Polizeieinheiten streng kontrollieren werde.

Es wurde angekündigt, dass die Entscheidungen im 36. Element des Vergehensgesetzes mit dem Titel „Lärm“ auf diejenigen angewendet werden, die sich nicht daran halten.

Quelle: Ihlas Nachrichtenagentur (IHA)

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