Der Marathon vor dem Obersten Gerichtshof beginnt heute.
Die ersten Wahlen finden heute statt, da die Amtszeiten der Vorsitzenden des Verfassungsgerichts und des Staatsrates abgelaufen sind.
Die ersten Wahlen zu den obersten Gerichten werden im Verfassungsgericht stattfinden.
Die Amtszeit von Zühtü Arslan endet am 20. April, daher begann die Präsidentschaftswahl am 20. Februar und als Termin wurde der 21. März festgelegt.
Arslan wird kein Kandidat sein
Aufgrund des Ablaufs seiner Amtszeit kann Arslan bei der Wahl nicht mehr kandidieren, kann aber wählen. Andere Mitglieder des Obersten Gerichtshofs können sich um die Führungskandidatur bewerben.
Das gewählte Mitglied übernimmt die Präsidentschaft für vier Jahre.
Der Kandidat, der bei der Wahl in der Generalversammlung die absolute Mehrheit erreicht, indem er die Stimmen von mindestens 8 von 15 Mitgliedern erhält, übernimmt für vier Jahre das Amt des Präsidenten des Verfassungsgerichts.
Kann kein Mitglied eine ausreichende Mehrheit aufbringen, werden die Wahlen fortgesetzt.
Präsidentschaftswahl am Obersten Gerichtshof: Sie findet am 25. März statt
Die Amtszeit des derzeitigen Vorsitzenden des Obersten Gerichtshofs, Mehmet Akarca, der 2020 gewählt wurde, endet am 24. März.
348 Mitglieder des Obersten Gerichtshofs werden am 25. März zur Wahl gehen, um den Vorsitzenden zu bestimmen, der vier Jahre lang im Amt sein wird.
Wahlprozess im Staatsrat
Die vierjährige Amtszeit des Vorsitzenden Zeki Yiğit, der auch im Staatsrat sitzt, endet am 7. Mai.
Gemäß der Gesetzgebung wird der Präsidentschaftswahlprozess am 23. April beginnen. Alle 113 Mitglieder des Staatsrates können Spitzenkandidaten sein.
Um zum Präsidenten des Staatsrates gewählt zu werden, muss die absolute Mehrheit der Mitglieder vorliegen.
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