Für Alparslan Kuytul wurde eine Freilassungsentscheidung getroffen

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Neue Entwicklung über Alparslan Kuytul, den Manager der geschlossenen Furkan Education and Service Foundation…

Der 8. Schwerlastprozess in Adana gegen 13 Angeklagte, von denen 4 inhaftiert sind, darunter Kuytul, wird wegen der Entführung und Inhaftierung des Geschäftsmanns Koray Sarısaçlı und der Androhung eines Arztes mit einer Gefängnisstrafe zwischen 30 Jahren und 6 Monaten und 38 Jahren und 6 Monaten verhandelt . Weiter ging es vor dem Strafgericht.

Kuytul, Erol Ardıç, RT und HA, die sich in Untersuchungshaft befanden, nahmen über das Sound and Landscape Information System (SEGBİS) von ihrem Gefängnis aus an der Anhörung teil.

Beklagte AA, ET, EE, Ü.B., RB, AB, VT, Ş.S. und YT und ihre Anwälte waren im Gerichtssaal anwesend.

Alparslan Kuytul: Das Ereignis ist Fiktion

Der Angeklagte Alparslan Kuytul, dessen Verteidigung sich auf die SEGBİS-Akte stützte, erklärte, dass er die in dem Dokument wiedergegebenen Aussagen des Beschwerdeführers Sarısaçlı nicht akzeptiere. „Die angebliche Entführung ist eine Fiktion. Ich habe keinen Befehl zur Entführung von jemandem gegeben. Es gibt keine kriminelle Organisation. Niemand wurde gezwungen, einen Gesetzentwurf zu unterzeichnen. Ich weise die Anschuldigungen zurück. Ich fordere meine Freilassung und meinen Freispruch.“genannt.

Der verhaftete Angeklagte Erol Ardıç hingegen argumentierte, dass er nicht an einer willkürlichen Entführung beteiligt gewesen sei, „Ich habe das Nummernschild nicht mit dem Ziel einer Entführung verändert. Ich habe meine Fingerabdrücke nicht auf dem Auto, in das der Vorfall verwickelt war. Ich bin kein Mitglied der kriminellen Vereinigung. Ich weise die Vorwürfe zurück. Ich fordere meine Freilassung und meinen Freispruch.“ „eine Erklärung abgegeben.

Auch andere Angeklagte forderten ihre Freilassung oder Freispruch.

Entlassungsentscheidung für Alparslan Kuytul

Nach den Aussagen forderte der Staatsanwalt, dessen Stellungnahme eingeholt wurde, eine Entscheidung über den gegenwärtigen Zustand der inhaftierten Angeklagten unter Berücksichtigung der Beweislage im Rahmen des Dokuments, der Qualität und der Art des den Angeklagten zugeschriebenen Verschuldens. die Unzulänglichkeit der zum jetzigen Zeitpunkt genannten Kontrollmaßnahme und die Verhältnismäßigkeit der Haftmaßnahme.

Der Gerichtsvorstand verkündete die Zwischenentscheidung nach den Aussagen der Anwälte und vertagte die Anhörung, um die fehlenden Fragen zu klären, und entschied über die Freilassung der inhaftierten Angeklagten Alparslan Kuytul und R.T. sowie die Fortführung des aktuellen Status der anderen Angeklagten.

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