UAV
Mit dem im Amtsblatt veröffentlichten Präsidialerlass wurden die Termine für zusätzliche Bonuszahlungen festgelegt, die im Jahr 2024 an Mitarbeiter gezahlt werden sollen, die in Einrichtungen im Geltungsbereich des Gesetzes Nr. 6772 arbeiten.
Die Auszahlung erfolgt in zwei Raten
Dem Beschluss zufolge soll die erste Hälfte der im Jahr 2024 an die Arbeitnehmer auszuzahlenden Zusatzzahlung am 14. Juni ausgezahlt werden.
Die zweite Hälfte der Zahlung erfolgt am 13. Dezember und die Mitarbeiter erhalten ihre Zahlungen in zwei Raten.
Ensonhaber