Die Verordnung zum Lehrberufsgesetz wurde in den letzten Monaten durch die Veröffentlichung im Amtsblatt offiziell.
Mit dem Lehrerberufsgesetz wurden die Titel Anwärter, Fachlehrer und Oberlehrer geprägt.
Die Entscheidung kam schließlich vom Verfassungsgericht (AYM).
Der Verfassungsgerichtshof befasste sich mit dem Antrag auf Aufhebung und Aussetzung der Vollstreckung bestimmter Entscheidungen des Lehrberufsgesetzes.
Der Oberste Gerichtshof hob einige Aspekte des Gesetzes auf.
Hier sind die Absagen:
- Der Satz „… als Ergebnis der Bewertung durch den Kandidatenbewertungsausschuss …“ im zweiten Satz von Absatz 3 von Artikel 5 des Gesetzes,
- Klausel 3 von Absatz 4 von Artikel 5 des Gesetzes,
- Absatz 6 des 5. Absatzes des Gesetzes,
- Artikel 6 Absatz 1 Klausel b des Gesetzes,
- Die Formulierung „… und diejenigen, die das für die Position eines Schulleiters in den Bereichen berufliche Entwicklung vorgesehene Studium abgeschlossen haben …“ im ersten Satz von Absatz 2 des Elements Nummer 6 des Gesetzes,
- Absatz 8 des Artikels 6 des Gesetzes.
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