Entscheidung des Obersten Gerichtshofs: Der Wunsch, die Verwandten des Ehepartners nicht zu treffen, ist ein Scheidungsgrund

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Dass ein Ehepaar die Verwandtschaft des anderen nicht kennenlernen möchte, gilt als Faktor, der die Harmonie in der Ehe belastet und die Lebensqualität mindert.

Diese Situation gewann in einem Fall als einer der Gründe für die Beendigung der Ehe an Bedeutung.

Eine Frau in Ankara reichte die Scheidung gegen ihren Ehemann ein, weil er Glücksspiel spielte. Der Mann behauptete außerdem, er habe die Familie der Frau nicht getroffen. Der Oberste Gerichtshof, der feststellte, dass sich die Ehegatten in den Fällen gegenseitig geirrt hatten, entschied, eine entschädigungslose Scheidung zu gewähren.

Sich den Verwandten Ihrer Frau gegenüber schrecklich zu verhalten, ist ein Grund für eine Scheidung

Die 2. Zivilkammer des Obersten Berufungsgerichts stimmte der Gerichtsentscheidung zu, dass die Person, die die Verwandten seiner Frau nicht treffen möchte und sie schlecht behandelt, im Scheidungsfall als schuldig angesehen wird.

Eine Frau hat in Ankara einen Scheidungsantrag eingereicht

Nach der Entscheidung der Kammer reichte eine in Ankara lebende Frau eine Scheidungsklage ein und forderte Schadensersatz. Sie machte geltend, dass ihr Mann ihr gegenüber gewalttätig gewesen sei, dass er über die Einmischung seiner Familie in ihre Ehe geschwiegen habe und dass er auch das Glücksspiel zum Spiel gemacht habe Gewohnheit, daher wurde das Fundament der ehelichen Verbindung erschüttert.

DER EHEMANN EINGEREICH AUCH EINE KLAGE GEGEN SEINE FRAU

Der Ehemann, der Gegenklage einreichte, machte geltend, die Argumente seiner Frau seien unbegründet. Mit der Begründung, dass seine Frau ihm gegenüber keine Liebe und keinen Respekt gezeigt habe, die von der Ehegemeinschaft auferlegten Aufgaben nicht erfüllt habe, sich nicht mit seinen Verwandten getroffen habe, ihn gedemütigt und mit anderen verglichen habe, forderte der Ehemann die Scheidung und die Gewährung einer Entschädigung zu seinen Gunsten.

Es wurde festgestellt, dass die Frau weniger fehlerhaft war

Es wurde festgestellt, dass der Ehemann grob fehlerhaft war, und er wurde zur Zahlung einer Entschädigung aufgefordert

Das Gericht stellte fest, dass der Ehemann, der das Spielen zur Gewohnheit gemacht und die Ehe finanziell erschwert hatte, schweres Verschulden begangen hatte, und beschloss, sich von den Parteien scheiden zu lassen und der mutmaßlichen Frau eine materielle und moralische Entschädigung in Höhe von insgesamt 60.000 Lira zu zahlen bei der Scheidung zumindest geringfügig schuld sein.

Die Berufung stellte fest, dass die Gewürze gleichermaßen versagt hatten

Auf Einspruch gegen die Entscheidung des Amtsgerichts gelangte das Dokument an das Berufungsgericht.

Die Entschädigungsentscheidung zugunsten von Frauen wurde aufgehoben

Die 1. Zivilkammer des Bezirksgerichts Ankara, die die Akte prüfte, entschied, dass die Verschuldensquote der Ehegatten gleich sei, und beschloss, die Scheidungsentscheidung zu genehmigen und die Entscheidung über die zugunsten der Frau gewährte materielle und moralische Entschädigung aufzuheben.

Die Frau legte Berufung ein

Die Klägerin legte gegen die Berufungsentscheidung Berufung ein, indem sie ein Verschulden der Parteien feststellte.

DAS GERICHT HAT DIE ENTSCHEIDUNG DER BEWERTUNG GENEHMIGT

Die 2. Zivilkammer des Obersten Berufungsgerichts, die die Berufung prüfte, stellte fest, dass die Berufungsentscheidung nicht rechtswidrig war, und stimmte der Entscheidung einstimmig zu.

In der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, in der festgestellt wurde, dass die Entscheidung dem Verfahren und dem Gesetz in Übereinstimmung mit den Verfahrensregeln, den Verfahrens- und Beweisregeln und den in der Entscheidung festgelegten Beziehungen entsprach, wurde festgestellt, dass die Der Berufungsantrag wurde gemäß Artikel 370 der Zivilprozessordnung Nr. 6100 abgelehnt.

Nachrichtenquelle: Anadolu Agency (AA)

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