Entscheidung bezüglich der Wiederaufnahme des Verfahrens gegen Osman Kavala

Die jüngste Abschwächung in der Politik hat das Argument in den Vordergrund gerückt, dass der inhaftierte Osman Kavala freigelassen wird.

Während die Diskussionen zu diesem Thema andauerten, kam von der Kavala-Front eine Stellungnahme zu diesem Thema.

Osman Kavala, der in dem Fall zu einer schweren lebenslangen Haftstrafe verurteilt wurde, forderte in seiner Stellungnahme ein weiteres Verfahren.

Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt

In seiner Aussage „Es ist eine Anforderung grundlegender Rechtsprinzipien und der Achtung der Menschenrechte, Fälle erneut zu verhandeln, in denen es um offensichtliche Rechtsverletzungen geht, bei denen Verurteilungen ohne Beweise erfolgten und die dazu führten, dass fehlerlose Menschen jahrelang inhaftiert wurden. Die Entscheidungen des Verfassungsgerichts und Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte spiegelt nicht nur die Anträge wider, sondern auch die Forderung jedes Bürgers nach Gerechtigkeit.“ „Es hängt direkt mit dem Recht auf Gerechtigkeit zusammen.“Er benutzte die Ausdrücke.

Das Gerichtsgremium wurde geändert

Später wurde auf Wunsch von Osman Kavala das Gremium des 13. Obersten Strafgerichtshofs von Istanbul, das den Prozessantrag beurteilen sollte, geändert.

Daher wurden der Vorsitzende und das Mitglied, die über den Fall entschieden hatten, zurückgezogen und ein neues Komitee gebildet.

Gemäß der Entscheidung wird das neu gebildete Komitee die Anträge der Anwälte von Kavala bewerten und dieses Komitee wird die Entscheidung treffen.

Es wurde einstimmig abgelehnt

Nach dem, was passiert ist, gab es heute eine bemerkenswerte Entwicklung in dieser Angelegenheit.

Dementsprechend entschied das 13. Oberste Strafgericht von Istanbul über Kavalas Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens.

Dementsprechend wurde der Antrag von Osman Kavala einstimmig abgelehnt.

Der Gezi-Park-Fall

Osman Kavala, Can Atalay, Tayfun Kahraman, Çiğdem Mater und Mine Özerden hingegen sitzen immer noch im Gefängnis, da ihre Haftstrafen aufgrund des Seyahat-Park-Falls vom Obersten Berufungsgericht genehmigt wurden.

Gezi-Angeklagte wurden wegen des in Artikel 312 des türkischen Strafgesetzbuchs geregelten Verbrechens des „Versuchs, die Regierung der Republik Türkei zu stürzen und sie an der Erfüllung ihrer Pflichten zu hindern“ zu einer Gefängnisstrafe verurteilt.

Osman Kavala wurde zu einer verschärften lebenslangen Haftstrafe verurteilt, die anderen Angeklagten zu jeweils 18 Jahren Gefängnis.

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