Auf der Website der Institution wurden Statistiken zu Einzelbewerbungen für den Zeitraum vom 23. September 2012, als das Recht auf Einzelbewerbung beim Obersten Gerichtshof eingeführt wurde, bis zum 30. September veröffentlicht.
Demnach wurden im angegebenen Zeitraum 633 Tausend 488 persönliche Anträge beim Verfassungsgericht gestellt und 527 Tausend 803 davon abgeschlossen.
Die Bewerbungsquote betrug 83,3 Prozent
Die Rücklaufquote der Anträge des Obersten Gerichtshofs lag bei 83,3 Prozent. Die Anzahl der ausstehenden Dokumente wurde mit 105.685 erfasst.
Von den abgeschlossenen Anträgen wurden 435.000 437 Anträge als unzulässig erachtet, bei 75.000 89 Anträgen wurde davon ausgegangen, dass sie mindestens ein Recht verletzten, 13.000 712 Anträge wurden verwaltungstechnisch abgelehnt, 2.000 140 Anträge wurden als unzulässig erachtet und 1.425 Anträge nicht verletzt.
ENTSCHEIDUNGEN ÜBER RECHTSVERLETZUNGEN
Von den 76.000 247 Anträgen, in denen das Verfassungsgericht entschied, dass ein oder mehrere Rechte verletzt wurden, erhielten 56.000 443 ein Verfahren innerhalb einer angemessenen Zeit, 5.000 487 hatten ein faires Verfahren, 4.000 661 hatten Eigentumsrechte und 4.000 348 hatten Da die Meinungsfreiheit und das Recht auf Privatsphäre verletzt worden seien und das Recht auf Achtung des Familienlebens verletzt worden sei, folgten weitere Entscheidungen über Rechtsverletzungen.
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