Die türkische Anwaltskammer hat entschieden: Anwälte dürfen keine Werbung und keine Sendungen im Internet veröffentlichen

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Die Zahl der Anwälte, die Aussagen durch informative Veröffentlichungen in sozialen Medien und in verschiedenen Medien teilten, sei gestiegen.

Anwälte senden über ihre eigenen Konten; Sie traten in den sozialen Medien auf und lieferten wichtige Informationen, die die Öffentlichkeit über Themen von Wohnraum bis hin zu sozialen Rechten aufklärten.

Der Verband der türkischen Anwaltskammern hat eine wichtige Entscheidung getroffen, um sicherzustellen, dass diese Veröffentlichungen das Ansehen des Berufs nicht beeinträchtigen und nicht als Werbemittel verwendet werden.

Es ist zu erwarten, dass diese Veröffentlichungen mit der anwaltlichen Regelung von „Internet und Social Media“ in der Werbeverbotsverordnung enden werden.

Es wurde eine Änderung an der Verordnung über das Werbeverbot der Anwaltskammer vorgenommen

Die Verordnung zur Änderung der Werbeverbotsverordnung der türkischen Anwaltskammer, die die Etikette und Grundlagen des Werbeverbots in der Anwaltschaft regelt, trat nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

Es wird keine Warnung verschickt, es wird eine Untersuchung eingeleitet

Dementsprechend wurde mit der Änderung der Verordnung die Möglichkeit der Versendung von Abmahnungen bei Verstößen gegen das Werbeverbot abgeschafft. Im Falle eines Verstoßes gegen das Werbeverbot wird von Amts wegen ein Ermittlungsverfahren gegen die Anwälte eingeleitet und der Betroffene mit einem Schreiben inklusive Verteidigungsaufforderung benachrichtigt.

ANWÄLTE KÖNNEN KEINE INHALTE IN ONLINE-MEDIEN VERÖFFENTLICHEN

KEINE WERBUNG IM INTERNET KÖNNEN

Anwälten, denen es untersagt ist, Verknüpfungen zu verwenden, die Internetnutzer auf ihre eigene Website oder von der eigenen Website auf eine andere Website weiterleiten, wird es auch nicht möglich sein, in Online-Medien Werbung zu schalten oder Werbung zu erhalten.

SIE KÖNNEN IHRE ERGEBNISSE NICHT VERÖFFENTLICHEN

Anwälte werden keine Werbung über ihr Leben, ihre Leistungen und ihre beruflichen Aktivitäten in einer Weise teilen können, die mit ihrer beruflichen Identität in Verbindung gebracht wird.

WENN EIN TITEL VERWENDET WIRD, WIRD DAS BERUFSPRESTIGE BERÜCKSICHTIGT

⁠Anwälte müssen Verhaltensweisen vermeiden, die dem Ansehen ihres Berufs in schriftlicher, akustischer, visueller und Online-Kommunikation, bei der Verwendung der Anwaltsbezeichnung und bei der Weitergabe ihres Privatlebens schaden würden.

Sie werden sich von Verhalten fernhalten, das in den Publikationen, an denen sie teilnehmen, als Werbung angesehen wird

Anwälte vermeiden in den Veröffentlichungen, an denen sie in den sozialen Medien und im Internet teilnehmen, jegliches Verhalten, das als Werbung angesehen werden könnte, sowie jede Äußerung oder Weitergabe, die dem Ansehen ihres Berufs schaden könnte.

Die schriftliche und visuelle Weitergabe ist verboten

Er/sie ist nicht in der Lage, schriftliche oder visuelle Informationen zu veröffentlichen oder weiterzugeben, indem er/sie allgemeine und abstrakte Informationen weitergibt, die für jedermann zum Zweck der Geschäftsabwicklung zugänglich sind.

KUNDENBEsprechungen bleiben geschlossen

Ort, Umfeld und Inhalt der Treffen mit Mandanten und Interessenten müssen dem Zweck des Treffens entsprechen, der Würde des Anwaltsberufs entsprechen und nicht gegen das Werbeverbot verstoßen.

Bei diesen Treffen wird die Vertraulichkeitsregel gewahrt.

Nachrichtenquelle: Anadolu Agency (AA)

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