Die Regierung in Deutschland hat sich auf das neue Staatsbürgerschaftsgesetz geeinigt

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Das neue Staatsbürgerschaftsgesetz in Deutschland steht schon seit Längerem auf der Tagesordnung.

Einigung erzielt: Türken erhalten die doppelte Staatsbürgerschaft

Die Regierungsmitglieder der SPD, der Freien Demokratischen Partei (FDP) und der Grünen gaben bekannt, dass sie eine Einigung über das neue Staatsbürgerschaftsgesetz erzielt haben.

Das Gesetz soll voraussichtlich im Januar im Bundesparlament beraten werden.

Sollte der Gesetzentwurf, dessen erste Diskussion am 30. November im Parlament stattfand, in Kraft treten, würde er den im Land lebenden Türken den Weg für die doppelte Staatsbürgerschaft ebnen.

Was ist in der Rechnung enthalten?

Sollte der Gesetzentwurf in Kraft treten, wird das Recht auf die doppelte Staatsbürgerschaft, das bisher nur einer begrenzten Zahl von Staatsangehörigen galt, auf alle ausgeweitet und auch die Bedingungen für die Einbürgerung von Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland werden erleichtert.

Dementsprechend wird die für die Staatsbürgerschaft erforderliche „gesetzliche Aufenthaltsdauer“ von 8 Jahren auf 5 Jahre verkürzt.

Diese Frist kann auf drei Jahre verkürzt werden, wenn jemand besondere Anstrengungen unternimmt, um in seinem Berufs- oder Ausbildungsbereich erfolgreich zu sein, freiwillig zu arbeiten und sich an die Lebensregeln in Deutschland anzupassen.

Der Gesetzentwurf, der die doppelte Staatsbürgerschaft zulässt, wird auch mehrere Staatsbürgerschaften ermöglichen.

Gleichzeitig wird auch die Regelung abgeschafft, dass derjenige, der die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates annimmt, seine deutsche Staatsangehörigkeit verliert.

Im Land geborene ausländische Kinder können einen deutschen Pass erhalten, wenn ein Elternteil sich seit 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhält.

Darüber hinaus können Kinder die doppelte Staatsbürgerschaft annehmen und gleichzeitig die Staatsbürgerschaft ihrer Eltern behalten.

Der Gesetzentwurf enthält auch Regelungen für „Gastarbeiter“, die bis zum 30. Juni 1974 im Rahmen des Tarifvertrages in die Bundesrepublik und bis zum 13. Juni 1990 als Vertragsarbeiter in die ehemalige Deutsche Demokratische Republik (DDR) kamen.

Nachrichtenquelle: Anadolu Agency (AA)

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