Die Notwendigkeit eines Aufenthaltsrechts für die Eheschließung ausländischer Staatsangehöriger

DHA

Die Generaldirektion für Bevölkerungs- und Staatsbürgerschaftsangelegenheiten des Innenministeriums informierte die Heiratsämter über die schriftliche Entscheidung zur Gewährleistung einer unsystematischen Einwanderung und der öffentlichen Ordnung.

In dem Artikel heißt es, dass die Zahl der Ausländer, die in die Türkei kommen und sich dort niederlassen wollen, seit Anfang der 2000er Jahre stark zugenommen habe, dass die Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis durch die Heirat mit türkischen Staatsbürgern ein missbrauchsanfälliges Thema sei und dass dies der Fall sei die Tür zur Erlangung der türkischen Staatsbürgerschaft öffnet und dass ausländische Personen, die heiraten möchten, kein Aufenthaltsrecht haben. Es wurde erklärt, dass in diesem Fall keine Heiratsanträge entgegengenommen werden sollten.

„Ein Thema, das zum Missbrauch anfällig ist“

Die folgenden Wörter waren im gesendeten Artikel enthalten:

In den unserem Ministerium vorgelegten Artikeln heißt es, dass aufgrund der Unruhen in den Ländern innerhalb unserer Grenzen und der geografischen Lage unseres Landes die Zahl der Ausländer, die sich in unserem Land niederlassen möchten, stark zugenommen hat legal oder illegal seit Anfang der 2000er Jahre und die Möglichkeit, mit einem türkischen Staatsbürger zu heiraten, eine Aufenthaltserlaubnis in unserem Land zu erhalten und die türkische Staatsbürgerschaft zu erwerben. Es wurde berichtet, dass dies eine der am meisten bevorzugten Methoden ist, weil sie einfach und offen zu sein scheint zu missbrauchen, und dass die Durchführung der Heiratsprozesse von Ausländern, die nicht legal in unser Land eingereist sind, Menschen mit Hintergedanken, die unsere nationale Sicherheit und Souveränität gefährden könnten, die Möglichkeit bietet, schnell in unserem Land zu bleiben, und die Türen für die Erlangung türkischer Staatsbürger öffnet .

„Im Heiratsprozess eines Türken und eines Ausländers oder zweier Ausländer…“

Die folgenden Wörter wurden in den Rest des Artikels eingefügt:

„Um die öffentliche Ordnung zu gewährleisten und der unsystematischen Einwanderung aktiv entgegenzutreten, muss bei der Eheschließung eines Türken und eines Ausländers oder zweier Ausländer ein Heiratsantrag eingereicht werden, wenn die Person ausländischer Herkunft ein gesetzliches Bleiberecht in unserem Land hat.“ , zusammen mit einem gültigen Reisepass oder einem Passersatzdokument, und die Situation muss allen Heiratsämtern in Ihrer Provinz gemeldet werden.

Nachrichtenquelle: Demirören News Agency (DHA)

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