Die Mehrwertsteuerregelung für Restaurants und Cafés finden Sie im Amtsblatt

Die Mitteilung des Ministeriums für Finanzen und Finanzen über Änderungen der allgemeinen Mehrwertsteueranwendungserklärung, die Restaurants und Cafés in der gesamten Türkei betrifft, wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

Aktualisierungen der Mehrwertsteuersätze

Laut Mitteilung; In der allgemeinen Mehrwertsteuer-Antragsmitteilung des Ministeriums vom 26. April 2014 heißt es: „8 Prozent“der Phrasen „10 Prozent“, „18 Prozent“der Phrasen „20 Prozent“Es wurde beschlossen, es zu ändern.

Mit der Verordnung wird verhindert, dass Restaurants ihre Dienstleistungen mit 1 Prozent Mehrwertsteuer statt mit 10 Prozent abrechnen, indem sie den Verkauf von Nährmitteln wie Fleisch, Wasser und Fruchtsäften ausweisen.

10 Prozent Mehrwertsteuer

Der Beschluss trat in Kraft

Die Entscheidung trat nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

Ensonhaber

1 Prozent
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