Die im Fall Ayhan Bora Kaplan geforderten Strafen wurden bekannt gegeben

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Im Verfahren gegen 61 Angeklagte der kriminellen Vereinigung Ayhan Bora Kaplan erläuterte der Staatsanwalt seine Meinung auf der Grundlage.

Die Angeklagten, Beschwerdeführer und Parteianwälte nahmen an der Anhörung des Falles teil, die vom 32. Obersten Strafgerichtshof Ankara im Saal des Sincan Penitentiary Institutions Campus stattfand.

In seiner Stellungnahme erklärte der Staatsanwalt, dass der Angeklagte BoraKaplan mit dem Codenamen „Ayhan“ der Gründer und Manager der kriminellen Organisation und der Angeklagte Fethi Koyuncu der Manager der kriminellen Organisation sei, und machte diese Angeklagten für alle mutmaßlichen Verbrechen verantwortlich von seiner Organisation begangen.

Es wurden eine lebenslange Strafe und jeweils 150 Jahre und sechs Monate Gefängnisstrafe beantragt.

Der Staatsanwalt, der eine lebenslange Haftstrafe für Kaplan und Koyuncu wegen „vorsätzlichen Mordes“ forderte, verurteilte diese Angeklagten auch wegen „Gründung und Führung einer bewaffneten Organisation mit dem Ziel, ein Verbrechen zu begehen“ und „vorsätzlicher Körperverletzung“. 7 Personen, „Freiheitsentzug“ gegen 2 Personen, Er beantragte außerdem eine Freiheitsstrafe von jeweils bis zu 150 Jahren und 6 Monaten wegen „qualifizierter Plünderung“, „Quälung“, „Zerstörung, Verheimlichung oder Veränderung von Beweisen für eine Straftat“, „Annahme Schuld“ und „Begünstigung des Verbrechers“.

In der Anklageschrift stellte der Staatsanwalt fest, dass die Handlungen der Angeklagten Memnun Ayaş, Yusuf İzzet Savaş und Kanber Keskin, die als „Manager krimineller Organisationen“ aufgeführt waren, das Verbrechen der „Mitgliedschaft in einer bewaffneten kriminellen Vereinigung“ darstellten die verfügbaren Beweise und den Umfang aller Dokumente und erklärte, dass 33 Personen, darunter diese Angeklagten, „Er beantragte, dass er wegen des Verbrechens „Mitgliedschaft in einer bewaffneten kriminellen Vereinigung“ zu einer Freiheitsstrafe von bis zu 6 Jahren verurteilt wird.

16 Angeklagte freigesprochen

Es wurde außerdem beantragt, dass einige dieser Angeklagten wegen der Verbrechen „vorsätzliche Körperverletzung“, „Freiheitsentzug“, „schwere Plünderung“ und „Folter“ inhaftiert werden.

Der Staatsanwalt forderte, dass vier Angeklagte wegen „wissentlicher und freiwilliger Unterstützung der Organisation, ohne Teil der hierarchischen Struktur der bewaffneten Organisation zu sein“, zu Freiheitsstrafen von bis zu sechs Jahren verurteilt und 16 Angeklagte freigesprochen werden.

Der Staatsanwalt beantragte, die Vollstreckung der Haftbefehle gegen die sechs flüchtigen Angeklagten, darunter den Angeklagten Serdar Sertçelik, abzuwarten und verlangte, dass die Sterbeurkunde des verstorbenen Semih Arslan unter einer anderen Basisnummer registriert und getrennt wird.

Das Gericht entschied, dass die inhaftierten Angeklagten in ihrem derzeitigen Zustand weitermachen sollten und vertagte den Fall auf den 11. November.

WAS IST PASSIERT?

Die Ermittlungen wurden auf Grundlage der Aussagen des Beschwerdeführers Erkan D eingeleitet, der am 7. September 2023 zur Generalstaatsanwaltschaft von Ankara kam und sich über Kaplan und die Mitglieder der kriminellen Vereinigung beschwerte.

In der im Anschluss an die Untersuchung erstellten Anklageschrift wurden 12 Personen als „Beschwerdeführer“ und 61 Personen als „Angeklagte“ aufgeführt. Es wurde berichtet, dass der Gründer und Manager der Hata-Organisation der Angeklagte Bora Kaplan mit dem Codenamen „Ayhan“ ist und die anderen Manager die Angeklagten Fethi Koyuncu, Memnun Ayaş, Yusuf İzzet Savaş, Kanber Keskin und Serdar Sertçelik sind.

In der Anklageschrift heißt es, dass die kriminelle Vereinigung im Einklang mit Kaplans Anweisungen und Kenntnissen Mahfuz Tatar und Semih Arslan zu unterschiedlichen Zeitpunkten getötet, die Beschwerdeführer Altan T., Murat Y., Serhat T. und Serdar H. mit einer Waffe verletzt habe und Er hielt den Beschwerdeführer Erkan D zwei Tage lang fest. Es wurde aufgezeichnet, dass er die Geschäfte des Beschwerdeführers Mehmet Taha E gewaltsam übernahm, zwei Autos des Beschwerdeführers Muhammed S stahl und ihn zwang, einen Scheck auszustellen. und den Beschwerdeführer Emirhan B. zu schlagen.

Quelle: Anadolu Agency (AA)

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