Das Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit hat die bestehenden Prämienschulden der Bosse in Adıyaman, Hatay, Kahramanmaraş und Malatya sowie der Bezirke İslahiye und Nurdağı in Gaziantep, die von den Erdbeben mit Schwerpunkt in Kahramanmaraş betroffen waren, im Rahmen der Verordnung bis zum 29. Dezember verschoben zwingender Grund Regelung.
Der Zustand höherer Gewalt wurde bis zum 30. November verlängert
In der schriftlichen Erklärung des Ministeriums heißt es, dass der zwingende Grund, der am 31. Juli in Adıyaman, Hatay, Kahramanmaraş und Malatya sowie den Bezirken İslahiye und Nurdağı in Gaziantep enden sollte, durch die Entscheidung von bis zum 30. November 2023 verlängert wurde der Präsident.
In der Erklärung wurde die Entscheidung über die Prämienschulden der Bosse in den betreffenden Provinzen und Bezirken sowie die Fristen für die Übermittlung von Informationen, Dokumenten und Erklärungen mitgeteilt.
Dementsprechend sind die Informationen, Dokumente und Erklärungen (Meldungen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten), die Arbeitgeber, Versicherte und Inhaber allgemeiner Krankenversicherungen, die in Adıyaman, Hatay, Kahramanmaraş und Malatya sowie den Bezirken İslahiye und Nurdağı in Gaziantep tätig sind, zwischen dem 6. Februar und dem 6. Februar einreichen müssen 30. November 2023, Die Lieferfrist wurde bis zum 15. Dezember (einschließlich dieses Datums) verlängert.
Werden die betreffenden Dokumente innerhalb dieser Frist zugestellt, gelten sie als innerhalb der gesetzlichen Frist zugestellt.
Bestehende Prämienschulden, deren Zahlungsfrist vor dem 6. Februar 2023 abgelaufen ist, sowie Prämienschulden für die Monate Januar, Februar, März, April, Mai, Juni, Juli, August, September und Oktober 2023 werden bis zum 29. Dezember verschoben etwaige Verzögerungsstrafen oder Verzögerungserhöhungen. .
Überfällige Schulden gelten als innerhalb der gesetzlichen Frist beglichen.
Für die umstrukturierten, gestundeten und überfälligen Ratenschulden gilt die Zahlungsfrist der Vorgesetzten, Versicherten und Begünstigten, die ab Februar in Adıyaman, Hatay, Kahramanmaraş und Malatya sowie den Bezirken İslahiye und Nurdağı in Gaziantep nicht in die Bedingung eingetreten sind, die Umstrukturierungs-/Ratenzahlungsprozesse zu unterbrechen 6 ist der 6. Februar – 30. November 2023. Die Zahlungsfrist für die Raten, die Mitte des 29. Dezember endeten, wurde bis zum 29. Dezember verlängert. In diesem Zeitraum gezahlte Raten gelten als innerhalb der gesetzlichen Frist gezahlt.
Bei Schulden im Rahmen der Kreditaufnahme und Belebung mit Fälligkeit vom 6. Februar – 29. Dezember 2023 wird als letzter Zahlungstermin der 29. Dezember 2023 berücksichtigt.
Als Prüftermine für Kontrollpflichtige, deren Prüftermine zwischen dem 1. Februar und dem 29. Dezember 2023 liegen, wurde der 29. Dezember 2023 festgelegt.
Die Verzögerungserhöhung wird nicht angewendet
Der endgültige Zahlungstermin für Unternehmensforderungen, die aus überhöhten oder unangemessenen Zahlungen und öffentlichen Verlusten resultieren, die sich bis zum 6. Februar 2023 nicht im Umstrukturierungs-/Ratenzahlungsverfahren befinden und deren Zahlungsfrist abgelaufen ist, sowie für Forderungen, die bis November anfallen Der 30. Dezember ist der 29. Dezember, ohne dass es gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften zu einer Verzögerungserhöhung kommt. Er wird auf verschoben.
Arbeitgeber, die einen Vermittler- und Haftungsvertrag mit in Adıyaman, Hatay, Kahramanmaraş und Malatya tätigen Fachkräften mit dem Prestige vom 6. Februar haben und Arbeitsplätze außerhalb von Adıyaman, Hatay, Kahramanmaraş und Malatya haben, erhalten in diesem Jahr die Bedingungen Januar, Februar, März, April, Mai, Juni, Juli, August Sofern der Abschnitt „SGK-Meldungen“ der Sammel- und Prämienleistungsmeldungen für September und Oktober bis zum 15. Dezember eingereicht und die aufgelaufenen Prämienschulden bis zum 29. Dezember beglichen sind, werden die betreffenden Verpflichtungen beglichen gelten innerhalb der gesetzlichen Frist als erfüllt.
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