Die ersten 14 Artikel des 8. Justizpakets wurden von der GNAT-Justizkommission angenommen.

Eingang

Einzelheiten zu den im Rahmen des Gesetzentwurfs zur Änderung der Strafprozessordnung und bestimmter Gesetze verabschiedeten Vorschriften und Artikeln, die in der Justizkommission der Großen Türkischen Nationalversammlung erörtert wurden, sind wie folgt:

Antragsfrist für Rechtsbehelfe

Da die Fristen für die Beantragung von Rechtsbehelfen im Vollstreckungs- und Konkursgesetz auf Wochen festgelegt sind, werden die Regelungen dem Vorschlag zufolge unter Berücksichtigung ähnlicher Bestimmungen in der Zivilprozessordnung getroffen.

  • Ist der Zeitraum als Woche festgelegt, endet er an dem Tag innerhalb der letzten Woche, der dem Tag entspricht, an dem er begonnen hat.
  • Schuldner und Gläubiger können innerhalb der festgelegten Fristen ab dem Datum der Benachrichtigung Berufung einlegen und Berufung einlegen.

Kriterien zum Schutz der Persönlichkeit oder des Eigentums

Mit der im Einklang mit der Entscheidung des Verfassungsgerichts vorgenommenen Änderung des türkischen Zivilgesetzbuchs wurde die Praxis der Vormundschaft präzisiert, wobei das Kriterium des Schutzes der Persönlichkeit oder des Eigentums der Person während der Vollstreckung der endgültigen Gefängnisstrafe berücksichtigt wurde.

  • Die Vormundschaft wird auf Antrag der Person gewährt, die sich zum Zweck der Vollstreckung der Freiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt befindet.
  • Im Falle der Vollstreckung einer rechtskräftigen Freiheitsstrafe von insgesamt 5 Jahren oder mehr wird der Vormundschaftsbehörde ein Ermessen nach dem Kriterium der Einschränkung der Person oder des Schutzes ihrer Persönlichkeit oder ihres Eigentums eingeräumt.
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