Die doppelte Staatsbürgerschaft erhalten die in Deutschland lebenden Türken

Die in Deutschland seit vielen Jahren erwartete doppelte Staatsbürgerschaft hat ihr Ende gefunden.

Die Verordnung, die Millionen im Land lebender türkischer Staatsbürger betrifft, wurde von Bundespräsident Frank Walter Steinmeier unterzeichnet und im Amtsblatt veröffentlicht.

Erleichterung der doppelten Staatsbürgerschaft „Gesetz zur Modernisierung der Staatsangehörigkeitsklausel“tritt morgen in Kraft.

Die Regelung zum Verzicht auf die türkische Staatsbürgerschaft wurde abgeschafft

Der von der Bundesregierung vorbereitete Gesetzentwurf wurde am 19. Januar von der Bundesversammlung mit 382 gegen 234 Stimmen angenommen und am 2. Februar vom Bundesrat angenommen.

Mit dem vorliegenden Gesetz können in Deutschland lebende türkische Staatsbürger die deutsche Staatsbürgerschaft erlangen, ohne ihre türkische Staatsbürgerschaft aufgeben zu müssen.

Die gesetzliche Aufenthaltsdauer wird von 8 auf 5 Jahre verkürzt

Die gesetzliche Aufenthaltsdauer für den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft wird von 8 auf 5 Jahre verkürzt.

Diese Frist verkürzt sich auf drei Jahre, wenn sich die Person, die die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben möchte, schulisch oder beruflich erfolgreich an die Lebensumstände im Land angepasst hat, ehrenamtlich tätig ist oder besondere Anstrengungen zum Erlernen der Sprache unternimmt.

Aufgrund der Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft galt es bisher und zwang Jugendliche bis zum 23. Lebensjahr zur Wahl zwischen der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern oder der deutschen Staatsangehörigkeit. „Optionsmodell“wird komplett entfernt.

Elterndetails über geborene Kinder

In Deutschland geborene Kinder können, auch wenn sie keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, wenn ein Elternteil seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig im Land lebt.

Wer die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben möchte, muss für seinen Lebensunterhalt und seine Angehörigen sorgen, ohne Sozialhilfe zu beziehen.

Die Pflicht zur schriftlichen Prüfung wird abgeschafft

Im Rahmen des Arbeitsvertrages gilt die schriftliche Prüfungspflicht zur Erlangung der Staatsbürgerschaft für Arbeitnehmer, die bis zum 30. Juni 1974 in die Bundesrepublik Deutschland (Westdeutschland) und bis zum 13. Juni 1990 als Vertragsarbeiter in die ehemalige Deutsche Demokratische Republik (Ostdeutschland) kamen wird ebenfalls abgeschafft.

Wer wird nicht eingebürgert?

Wer antisemitisch, rassistisch, ausländerfeindlich ist oder andere menschenverachtende Taten begeht, erhält die deutsche Staatsbürgerschaft nicht.

Wer die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben möchte, muss erkennen, dass Deutschland eine besondere historische Verantwortung für das nationalsozialistische Regime und seine Folgen sowie für die Kosten einer libertären Gesellschaft trägt.

Darüber hinaus werden diejenigen, die polygam sind oder gegen die in der Verfassung verankerte Gleichstellung von Mann und Frau verstoßen, nicht eingebürgert.

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