Die Bewerbungen für Wohnheime für Studierende, die mit einer zusätzlichen Quote untergebracht wurden, haben begonnen.

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Es wurde bekannt gegeben, dass für das Studienjahr 2024–2025 mit der Bewerbung für Wohnheime für Studierende begonnen wurde, die an Universitäten mit zusätzlichen Quoten untergebracht wurden.

Nach Angaben des Ministeriums für Jugend und Sport können sich auch Studierende, die an Hochschulen mit Zusatzquoten und besonderer Begabung vermittelt werden, Studierende mit horizontalem/vertikalem Transfer und Master-/Doktoranden in den dem Ministerium angeschlossenen Wohnheimen bewerben.

ANWENDUNGEN ERFOLGEN ÜBER E-GOVERNMENT

Bewerbungsschluss ist Montag, 7. Oktober, 23.59 Uhr, Eingang per E-Government.

Da Bewerbungen auf der Grundlage der Bildungsinformationen in E-Government eingehen, sollten Studierende ihre Schul-/Abteilungsinformationen in E-Government überprüfen. Studierende, die fehlerhafte Angaben gemacht haben, müssen sich an das Studierendensekretariat der Universität wenden und eine Korrektur ihrer Angaben beantragen.

Bei falschen oder unvollständigen Angaben wird der Antrag als ungültig betrachtet

Wohnheimanträge von Studierenden, die sich mit falschen oder unvollständigen Bildungsangaben bewerben, werden als ungültig erachtet.

Die ALO-GSB-Telefonnummer „444 0 472“ steht jungen Menschen bei Fragen zur Verfügung, die während der Bewerbung auftreten können.

Quelle: Ihlas Nachrichtenagentur (IHA)

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