Der Oberste Gerichtshof bestätigte die gegen Mehmet Baransu wegen Mitgliedschaft in der FETO verhängte Gefängnisstrafe

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Es gab eine neue Entwicklung bezüglich Mehmet Baransu, dem Autor der geschlossenen Taraf-Zeitung.

Die Kammer schloss ihre Berufungsprüfung gegen die Entscheidung des 2. Obersten Strafgerichtshofs Mersin in Bezug auf Baransu am 19. Juli 2020 ab.

Dementsprechend entschied das örtliche Gericht, das Urteil von Baransu zu bestätigen, der wegen des Verbrechens „Mitgliedschaft in einer bewaffneten Terrororganisation“ zu 13 Jahren und 6 Monaten Gefängnis verurteilt wurde.

WAS IST PASSIERT?

Gegen Mehmet Baransu wurde eine Untersuchung wegen seiner Veröffentlichungen über „gentechnisch veränderten Reis, der angeblich vom Zoll im Hafen von Mersin beschlagnahmt wurde“ eingeleitet, und es wurde festgestellt, dass FETO-Mitglieder der Sicherheitskräfte Baransu Informationen und Dokumente übermittelt hatten, die dies taten nicht die Wahrheit widerspiegeln, die sie im Rahmen ihrer illegalen Aktivitäten erlangt haben.

Nachdem festgestellt wurde, dass der Zweck der fraglichen Veröffentlichungen darin bestand, „die Regierung der Republik Türkei im Rahmen der Aktivitäten von FETO in eine schwierige Lage zu bringen“, wurde beim 2. Obersten Strafgerichtshof Mersin eine öffentliche Klage gegen Baransu eingereicht.

ZU 13 JAHREN GEFÄNGNIS VERURTEILT

Baransu wurde zu zwei Jahren Gefängnis wegen „Verletzung der Vertraulichkeit“, zu vier Jahren Gefängnis wegen „Offenlegung verbotener Informationen“ und zu 13 Jahren und 6 Monaten Gefängnis wegen „Mitgliedschaft in einer bewaffneten Terrororganisation“ verurteilt, also insgesamt 19 Jahre Jahre und 6 Monate.

Die 2. Strafkammer des Bezirksgerichts Adana befand, dass die Haftstrafe von 6 Jahren gegen Baransu wegen „Verletzung der Vertraulichkeit“ und „Offenlegung verbotener Informationen“ im Jahr 2022 rechtmäßig sei.

Quelle: Anadolu Agency (AA)

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