Der neue Vorsitzende des Verfassungsgerichts wird bei der Wahl am 21. März ermittelt

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Die Amtszeit des Gerichtsvorsitzenden Zühtü Arslan läuft ab.

Da Arslans zwölfjährige Amtszeit am Obersten Gerichtshof am 20. April ablief, begann der Präsidentschaftswahlprozess am 20. Februar.

In diesem Zusammenhang wurde der 21. März als Termin für die Wahl des neuen Vorsitzenden des Verfassungsgerichts festgelegt.

Wird die Mehrheit nicht erreicht, wird die Wahl fortgesetzt

Arslan wird bei der Wahl nicht kandidieren können, da seine Amtszeit abläuft, aber er wird wählen können. Andere Mitglieder des Obersten Gerichtshofs könnten Kandidaten für die Führung sein.

Der Kandidat, der bei der Wahl im Generalrat die absolute Mehrheit erreicht, indem er die Stimmen von mindestens 8 von 15 Mitgliedern erhält, übernimmt für vier Jahre das Amt des Präsidenten des Verfassungsgerichts.

Kann kein Mitglied eine ausreichende Mehrheit aufbringen, werden die Wahlen fortgesetzt.

Arslan wurde dreimal zum Präsidenten gewählt

Während Zühtü Arslan seine Tätigkeit als Mitglied des Verfassungsgerichtshofs, die er am 20. April 2012 angetreten hatte, fortsetzte, wurde er am 10. Februar 2015 erstmals zum Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs gewählt.

Nach Ablauf seiner Amtszeit wurde Arslan, der bei der Wahl am 25. Januar 2019 die absolute Mehrheit der Stimmen erhielt, zum zweiten Mal und zuletzt bei der Wahl in der Generalversammlung des Verfassungsgerichtshofs zum Vorsitzenden gewählt Am 2. Februar 2023 wurde er zum dritten Mal Vorsitzender des Verfassungsgerichts, indem er die Stimmen von 8 von 15 Mitgliedern erhielt.

Nachrichtenquelle: Anadolu Agency (AA)

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