Türkiye wachte in den Morgenstunden mit den letzten Entwicklungen auf.
Ahmet Türk, Bürgermeister der Metropolregion Mardin, Gülistan Sönük, Bürgermeister von Batman, und Mehmet Karayılan, Bürgermeister von Halfeti, wurden entlassen.
Das Innenministerium gab bekannt, dass drei Bürgermeister entlassen und ihre Plätze neu besetzt wurden.
Drei Bürgermeister wurden entlassen
In der Erklärung des Ministeriums wurde auf die Strafen gegen drei Bürgermeister wegen Mitgliedschaft in einer Terrororganisation und die laufenden Ermittlungen wegen derselben Straftat hingewiesen.
Dementsprechend wurde in Mardin der Gouverneur von Mardin, Tuncay Akkoyun, anstelle von Türk zum stellvertretenden Vorsitzenden ernannt.
An ihrer Stelle wurden Termine vereinbart
Der Gouverneur von Batman, Ekrem Canalp, wurde ebenfalls zum stellvertretenden Bürgermeister ernannt und ersetzte Sönük in Batman.
Im Bezirk Halfeti in Şanlıurfa wird der Bezirksgouverneur von Halfeti, Hakan Başoğlu, als stellvertretender Bürgermeister der Gemeinde fungieren.
MARDIN
Die Erklärung des Innenministeriums zum X-Konto lautet wie folgt:
„Der Bürgermeister der Stadtverwaltung von Mardin, Ahmet Türk, wurde im Rahmen des Kobani-Falls mit der Nummer 2021/6 des 22. Obersten Strafgerichtshofs von Ankara und der Organisation des Terrorismus zu 10 Jahren Gefängnis verurteilt Der Geltungsbereich des Dokuments mit der Nummer 2022/142 des 14. Obersten Strafgerichtshofs von Ankara Aufgrund des laufenden Propagandaverfahrens und der Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Mardin wegen Mitgliedschaft in einer bewaffneten Terrororganisation im Rahmen des Ermittlungsdokuments Nr. 2024/ 7685, Artikel 127 der Verfassung und Artikel 47 des Gemeindegesetzes Nr. 5393 reichen nicht aus. Er wurde vom Innenministerium gemäß dem 45. und 46. Element des Gemeindegesetzes Nr 5393 wurde der Gouverneur von Mardin, Tuncay Akkoyun, zum stellvertretenden Bürgermeister der Stadtverwaltung von Mardin ernannt.
BATMAN
Der Bürgermeister von Batman, Gülistan Sönük, wurde vom 2. Obersten Strafgerichtshof von Batman wegen des Verbrechens der Mitgliedschaft in einer bewaffneten Terrororganisation im Rahmen des Dokuments mit der Nummer 2023/70 zu 6 Jahren und 3 Monaten Haft verurteilt, und der Generalstaatsanwalt von Batman wurde für das Verbrechen verantwortlich gemacht Aufgrund der laufenden Ermittlungen und der laufenden Ermittlungen des Oberstaatsanwalts von Batman wegen des Verbrechens der Mitgliedschaft in einer bewaffneten Terrororganisation im Rahmen der Ermittlungen mit der Nummer 2023/14816 2024/7894; Gülistan Sönük wurde vom Innenministerium als vorübergehende Maßnahme gemäß Artikel 127 der Verfassung und Artikel 47 des Gemeindegesetzes Nr. 5393 vom Dienst suspendiert. Gemäß dem 45. und 46. Element des Gemeindegesetzes Nr. 5393 wurde der Gouverneur von Batman, Ekrem Canalp, zum stellvertretenden Bürgermeister von Batman ernannt.
ŞANLIURFA NACHFOLGE
Der Bürgermeister von Şanlıurfa Halfeti, Mehmet Karayılan, wurde wegen des Verbrechens der Mitgliedschaft in einer bewaffneten Terrororganisation im Rahmen des Dokuments mit der Nummer 2020/136 des 2. Obersten Strafgerichtshofs von Gaziantep zu 6 Jahren, 3 Monaten und 15 Tagen Gefängnis verurteilt Die Staatsanwaltschaft von Şanlıurfa hat im Rahmen der Ermittlungen die Nummer 2024/466 wegen Mitgliedschaft in einer bewaffneten Terrororganisation ermittelt. Mehmet Karayılan wurde vom Innenministerium als vorübergehende Maßnahme gemäß Artikel 127 der Verfassung und Artikel 47 des Gemeindegesetzes Nr. 5393 vom Dienst suspendiert. Gemäß dem 45. und 46. Element des Gemeindegesetzes Nr. 5393 wurde der Bezirksgouverneur von Halfeti, Hakan Başoğlu, vom Gouverneursamt von Şanlıurfa zum stellvertretenden Bürgermeister der Gemeinde Halfeti ernannt. Es wird der Öffentlichkeit mit Respekt verkündet.“
HIER IST DIESER ARTIKEL
Andererseits wurden der 127. Artikel der Verfassung und der 47. Artikel des vom Innenministerium angekündigten Gemeindegesetzes Nr. 5393 in Frage gestellt.
Hier ist der 127. Artikel der Verfassung;
ARTIKEL 127 – Lokale Regierungen; Sie sind juristische Personen des öffentlichen Rechts, deren Grundlagen gesetzlich festgelegt sind und deren Entscheidungsgremien von den Wählern gewählt werden, um den lokalen gemeinsamen Bedürfnissen der Bevölkerung der Provinz, Gemeinde oder des Dorfes gerecht zu werden.
Die Einrichtung, Aufgaben und Befugnisse der Kommunalverwaltungen werden entsprechend dem Element der Dezentralisierung gesetzlich geregelt.
(Geänderter Absatz: 23/7/1995-4121/12 Art.) Wahlen der Kommunalverwaltungen finden alle fünf Jahre gemäß den in Artikel 67 festgelegten Grundsätzen statt. (Aufgehobener zweiter Satz: 21/1/2017-6771/16 Art.) (…) Das Gesetz kann besondere Verwaltungsformen für große Siedlungen einführen.
Die Analyse der Einwände gegen die Erlangung des Organtitels durch die gewählten Organe der Kommunalverwaltungen und die Kontrolle über deren Verlust erfolgt durch die Justiz. Der Innenminister kann jedoch als vorübergehende Maßnahme lokale Regierungsorgane oder Mitglieder dieser Organe, gegen die eine Untersuchung oder Strafverfolgung wegen eines Vergehens im Zusammenhang mit ihren Aufgaben eingeleitet wurde, suspendieren, bis eine endgültige Entscheidung getroffen wird.
Die Zentralregierung verfügt im Rahmen der im Gesetz festgelegten Grundlagen und Verfahren über die administrative Vormundschaftsbefugnis über die Kommunalverwaltungen mit dem Ziel, die kommunalen Dienstleistungen im Einklang mit dem Grundsatz der Integrität der Verwaltung zu erbringen, die Einheit bei den öffentlichen Aufgaben zu gewährleisten und die Bürger zu schützen Nutzen für die Gesellschaft und Erfüllung lokaler Bedürfnisse nach Bedarf.
Die Gründung von Gewerkschaften zwischen Kommunalverwaltungen mit Genehmigung des Präsidenten zur Erbringung öffentlicher Dienstleistungen, ihre Pflichten, Befugnisse, Finanz- und Strafverfolgungsangelegenheiten sowie ihre gegenseitigen Beziehungen und Beziehungen zur Zentralregierung sind gesetzlich geregelt. Diesen Verwaltungen stehen Einnahmequellen zur Verfügung, die ihren Aufgaben entsprechen (1).
Die 127. Ausgabe, die 47. Ausgabe des Gemeindegesetzes Nr. 5393, lautet wie folgt:
Kommunale Körperschaften oder Mitglieder dieser Körperschaften, gegen die wegen einer mit ihren Aufgaben in Zusammenhang stehenden Straftat eine Untersuchung oder Strafverfolgung eingeleitet wurde, können vom Innenminister bis zur endgültigen Entscheidung vom Dienst suspendiert werden.
Die Entlassungsentscheidung wird alle zwei Monate überprüft. Anschließend wird die Entscheidung über die Dienstaussetzung, die nicht von öffentlichem Interesse ist, aufgehoben.
Über diejenigen, die aus dem Dienst entlassen wurden; Für den Fall, dass keine Strafverfolgung eingeleitet wird, das öffentliche Verfahren eingestellt oder ein Freispruch ausgesprochen wird, das Verfahren durch eine Generalamnestie abgeschafft wird oder die Person wegen eines Vergehens verurteilt wird, das keiner Entlassung bedarf, wird die Entscheidung über die Dienstaussetzung aufgehoben .
Der suspendierte Bürgermeister erhält zwei Drittel seiner monatlichen Vergütung, solange er nicht im Amt ist, und profitiert während dieser Zeit weiterhin von anderen sozialen Rechten und Leistungen.
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