Die Illegalität von Şahan Gökbakar steht weiterhin auf der Tagesordnung…
Der berühmte Komiker Gökbakar, der aufgrund seiner vor Jahren gekauften Villa in Marmaris lange Zeit auf der Agenda stand, geriet ins Visier der Kritik, nachdem sich herausstellte, dass die Villa illegal war.
ÜBERPRÜFUNG WURDE DURCHGEFÜHRT
Das illegale Gebäude von Şahan Gökbakar, das sich in einer per Boot erreichbaren Bucht in Marmaris befindet, wurde von der Provinzdirektion Muğla des Ministeriums für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel und Gruppen der Gemeinde Marmaris untersucht.
VERSIEGELT
Die Provinzdirektion Muğla des Ministeriums für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel und die Gruppen der Gemeinde Marmaris inspizierten das nicht lizenzierte Gebäude der Laundry Cinema Production Joint Stock Company, das sich im „qualifizierten Naturschutzgebiet“ befindet, und erteilten eine Baugenehmigung.
Nach der Untersuchung stellte sich heraus, dass das Haus und seine Nebengebäude versiegelt waren.
Das Gericht hat nicht dagegen entschieden
Die Gemeinde Marmaris gab an, dass am 15. Dezember 2023 beim 1. Verwaltungsgericht Muğla eine Klage gegen die Aufhebungsentscheidung eingereicht wurde und dass je nach Ausgang des besagten Falles Untersuchungen und Feststellungen getroffen und Informationen zu der Angelegenheit gegeben werden.
DER ARTIKEL WURDE AN DIE GEMEINDE GESENDET, EINE ERINNERUNG WURDE ERFOLGT
In dem offiziellen Schreiben des Ministeriums an die Gemeinde Marmaris vom 21. Dezember 2023 wurde auf das entsprechende Element des Gesetzes hingewiesen und festgestellt, dass die betreffenden Fälle kein Hindernis für die Durchführung der erforderlichen Arbeiten und Prozesse darstellen zu dem Thema getan werden.
Bezüglich der Aufhebungsentscheidung des Ausschusses für die Bewertung von Bauregistrierungsdokumenten vom 9. November 2022 haben die Gerichte bisher keine Entscheidung bezüglich der Aussetzung der Vollstreckung oder der Aufhebung gegen das Ministerium erlassen.
Vor Abriss gewarnt
In dem am 6. September 2024 an die Gemeinde Marmaris gesendeten Schreiben wurde noch einmal daran erinnert, dass es in den gegen die Aufhebungsentscheidung des Ausschusses eingereichten Klagen keine Aufhebung oder Aussetzung der Vollstreckungsentscheidung gibt.
Darüber hinaus wurde die Gemeinde Marmaris erneut aufgefordert, Abrissverfahren einzurichten. Es wurde daran erinnert, dass die Stadtgemeinde Muğla den Abriss in Übereinstimmung mit dem Gesetz durchführen muss, wenn die Gemeinde Marmaris den Abriss nicht durchführt.
Sofern die erforderlichen Vorgänge nicht innerhalb der im Artikel genannten Fristen durchgeführt wurden, wurde um Auskunft über den Grund gebeten. Um ihrer Verantwortung gerecht zu werden, wurden die notwendigen Warnungen ausgesprochen.
„MASCHINEN- UND GERÄTEUNTERSTÜTZUNG KANN BEREITGESTELLT WERDEN“
Es wurde daran erinnert, dass die Stadtverwaltung von Muğla den Abriss gemäß den einschlägigen Gesetzen unterstützen kann.
Es wurde festgestellt, dass, wenn nicht genügend Werkzeuge und Ausrüstung für den Abriss gefunden werden können, im Einklang mit dem Gesetz Maschinen- und Ausrüstungsunterstützung von der Provinzdirektion für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel bereitgestellt werden kann.
Es wurde jedoch daran erinnert, dass die Gebäude möglicherweise vom Ministerium abgerissen werden, wenn der Abriss nicht durchgeführt wird, wobei 100 Prozent mehr der Abrisskosten von der zuständigen Gemeinde erhoben werden.
Es wurde betont, dass das Ministerium die Kontrollbefugnis hat, wenn die Abbrucharbeiten und -prozesse nicht innerhalb der gesetzlichen Frist von der zuständigen Bezirksgemeinde und der Metropolregion Muğla durchgeführt werden.
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