Das Handelsministerium antwortete auf die Behauptung, dass „die Exporte nach Israel weitergehen“.

In der Stellungnahme des Handelsministeriums wurden folgende Aussagen verwendet:

Die heute in den sozialen Medien geäußerten Behauptungen, dass „der Export verbotener Werke nach Israel weitergeht“, sind völliger Schwachsinn und sollten nicht respektiert werden.

Bekanntlich wurde gemäß der Entscheidung unserer Regierung der Export von Werken nach Israel in 1.019 verschiedenen Zolltarifstatistiken im Zusammenhang mit insgesamt 54 Werkgruppen vom Handelsministerium gestoppt. Die Registrierungsprozesse der Zollanmeldungen für die Ausfuhr der betreffenden Werke wurden am 9. April 2024, 09:00 Uhr, ausgesetzt.

In diesem Zusammenhang ist ab Dienstag, 9. April 2024, 09:00 Uhr morgens die Registrierung einer Ausfuhranmeldung für die Ausfuhr verbotener Werke nach Israel grundsätzlich nicht mehr zulässig. Manipulative Nachrichteninhalte, die darauf abzielen, die Öffentlichkeit in die Irre zu führen, sind völlig falsch.

Details folgen..

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