Das Betreten von Waldgebieten ist in Istanbul verboten

Das heiße Wetter forderte seinen Tribut und die Brandgefahr wurde deutlich.

Unser Land, das von Waldbränden verwüstet wurde, verstärkt seine Maßnahmen, um dies zu verhindern.

Das Gouverneursamt gab die neue Entscheidung bekannt

Das Gouverneursamt von Istanbul gab seine neue Entscheidung bekannt, Vorsichtsmaßnahmen gegen Waldbrände zu treffen.

In der Erklärung des Gouverneurs von Istanbul heißt es, dass mit der Ankunft des Sommers die Fahrzeug- und Menschenmobilität in Waldgebieten deutlich zugenommen habe.

Parallel zu diesem Anstieg wurden eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um Waldbrände zu verhindern, die jedes Jahr in den Sommermonaten auftreten und den Wäldern Istanbuls erheblichen Schaden zufügen.

Das Betreten von Wäldern ist verboten

In diesem Zusammenhang wurde darauf hingewiesen, dass zwischen dem 10. Juni und dem 15. Oktober das Betreten von Waldgebieten außerhalb der festgelegten Gebiete verboten war.

Picknick- und Erholungsgebiete, Naturparks, Wälder, Parks und Ökotourismusgebiete innerhalb der Grenzen Istanbuls können für Picknicks, Sport, Spaziergänge usw. genutzt werden. Es steht Ihnen frei, sich an Aktivitäten zu beteiligen.

In den Waldgebieten außerhalb der ausgewiesenen Gebiete ist das Grillen, das Benutzen von Rohren, Wasserpfeifen und das Anzünden von Feuern jeglicher Art verboten.

Aus Gründen der Stoppel- und Feldsauberkeit darf kein Feuer angezündet werden.

In Dörfern und Stadtteilen im Geltungsbereich des 31. und 32. Artikels des Waldartikels, insbesondere in Dörfern und Stadtteilen im Wald, die an den Wald angrenzen und nicht mit dem Wald in Zusammenhang stehen, dürfen Bäume, Teile und verschiedene Vegetation aus folgenden Gründen nicht verbrannt werden B. Stoppeln, Weinberge, Olivenhaine und Feldreinigung.

Betriebe und Industriebetriebe rund um das Waldgebiet werden verpflichtet, vor ihrer Tätigkeit alle vorbeugenden Maßnahmen zu ergreifen, die das Risiko einer Beeinträchtigung der Waldgebiete bergen.

Organisationen, die sich mit der Herstellung und Wartung von Stromübertragungsleitungen befassen, werden die erforderlichen Wartungsarbeiten an den Teilen der Stromleitungen durchführen, insbesondere an denen, die durch Waldgebiete führen, werden alle Vorkehrungen gegen die Brandgefahr treffen und bei Bedarf Stromausfälle vornehmen.

Alle Kommunen werden um die Müllabfuhrplätze im Wald, am Waldrand und angrenzend an diese Schutzstreifen anlegen und die notwendigen Arbeitsmaschinen gegen Brandgefahr bereithalten.

Erlaubnispflicht für diejenigen, die streunende Tiere füttern möchten

Bürger, die verbotene Gebiete betreten möchten, um streunende Tiere zu füttern, können streunende Tiere, die im Wald leben, füttern, sofern sie die zuständigen Bezirkssicherheitseinheiten und Forstverwaltungsleiter mit ihren Ausweisen darüber informieren, an welchem ​​Ort und wann sie füttern werden Erlaubnis erhalten. Diese Personen sind nicht vom Verbot des Picknickens und Anzündens von Feuer im Sperrgebiet ausgenommen.

Kontrollgruppen, die sich aus der allgemeinen Strafverfolgung und der Forstpolizei im Einvernehmen mit den Distriktgouvernements und der Regionaldirektion für Forstwirtschaft zusammensetzen, werden aktiv überwachen und kontrollieren.

Bei Bedarf wird ein wirksamer Brandschutz durch den Einsatz aller Ressourcen des öffentlichen und privaten Sektors auf Anordnung der Bezirksgouverneure sichergestellt.

Gegen Personen, die gegen die Entscheidungen und Maßnahmen verstoßen, werden Verwaltungs- und Gerichtsverfahren eingeleitet.

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