Antwort auf die Behauptung des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft, dass „Dieselkraftstoff- und Düngemittelzusätze abgeschafft wurden“

Nachrichtenzentrum

Das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft unterstützt die Landwirte weiterhin.

Während all diese Bemühungen fortgesetzt werden, werden in einigen Medien Desinformationsinhalte verbreitet.

Das letzte Argument war, dass die Diesel- und Düngemittelsubventionen für Landwirte abgeschafft wurden.

Das Ministerium gab eine Erklärung ab

Das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft gab eine Stellungnahme zu den Nachrichten auf Nachrichtenseiten über die Abschaffung von Diesel- und Düngemittelsubventionen ab.

Das Ministerium erinnerte daran, dass die „Entscheidung über die im Zeitraum 2025–2027 zu gewährenden Fördermittel für den Pflanzenbau und einige andere landwirtschaftliche Fördermittel“ im Amtsblatt veröffentlicht wurde.

„DIE ANSPRÜCHE SIND VÖLLIG UNBEGRÜNDET“

Das Ministerium erklärte, dass die Nachricht unbegründet sei und sagte: „Einige Medien behaupten, dass der Dieselkraftstoff- und Düngemittelzuschlag abgeschafft wurde und der Differenzzahlungszuschlag, den unsere Produzenten als Prämienbasis bezeichnen, nicht mehr gewährt wird. „Das ist völlig unbegründet.“Ausdrücke waren enthalten.

In der Erklärung hieß es, dass 25 Prozent der Düngemittelkosten und 50 Prozent der Dieselkosten übernommen würden. „Darüber hinaus erhalten unsere Produzenten, wenn die Produkte im Rahmen der Produktionsplanung im Einzugsgebiet angebaut werden, zusätzlich zur Grundförderung 50 Prozent des Dieselkraftstoffs und 25 Prozent des Düngemittels, das sie als geplante Produktionsförderung verbrauchen.“ „Die Dieselkosten werden zu 100 Prozent und die Düngemittelkosten zu 50 Prozent übernommen.“Es wurde gesagt.

„HEIZÖL UND DÜNGERZUSATZMITTEL WERDEN ZU 100 PROZENT UNTERSTÜTZT“

In der Erklärung heißt es, dass 50 Prozent der Düngemittelkosten als „Unterstützung bei Grundwasserbeschränkungen“ an Landwirte gezahlt werden, die im Rahmen der Planung in 11 Provinzen und 52 Bezirken, in denen Wasserknappheit herrscht, Produkte produzieren, die weniger Wasser verbrauchen . „Im Rahmen der Planung werden die verbleibenden 50 Prozent der Düngemittelkosten als ‚Unterstützung für Grundwasserbeschränkungen‘ an unsere Landwirte vergeben, die Linsen, Kichererbsen, Hülsenfrüchte, Futterpflanzen, Weizen, Gerste und Ölsonnenblumen anbauen, die wenig verbrauchen.“ Wasser. Somit werden 100 Prozent der Diesel- und Düngemittelzusätze derjenigen unterstützt, die in diesen Regionen Pflanzen gemäß der Produktionsplanung anbauen. Darüber hinaus werden diese Unterstützungen, wie unsere Landwirte schon seit langem fordern, in bar und nicht eins zu eins ausgezahlt.“Sätze verwendet wurden.

„DIFFERENZZAHLUNGSGRUNDLAGE KANN ANGEGEBEN WERDEN“

In der Erklärung, in der Berichten zufolge behauptet wurde, dass die Premium-Unterstützung in einigen Medien abgeschafft worden sei, waren folgende Worte enthalten:

Allerdings heißt es im 2. Element der betreffenden Entscheidung im 11. Absatz: „Differenzzahlungszuschlag: Um die Übereinstimmung der Landwirte mit den Zielen und Elementen der Agrarpolitik zu erleichtern, unter Berücksichtigung der Produktionskosten im jeweiligen Produktionsjahr und im Inland.“ und Auslandspreise, in erster Linie das Angebotsdefizit oder Arbeiten im Rahmen der Planung, Differenzzahlungsunterstützung wird gewährt, um die Nachhaltigkeit sicherzustellen und Einkommensverluste auszugleichen. Jedes Jahr werden die Arbeiten, die in die Differenzzahlung und die Zahlungsmaßnahme einbezogen werden sollen, vom Ministerium für Land- und Forstwirtschaft und vom Ministerium für Finanzen und Finanzen getrennt vorgeschlagen. Zusätzlich zu den oben genannten Zuschlägen kann, wenn sich eine Situation zum Nachteil unserer Produzenten entwickelt, am Ende des Produktionszeitraums für das benötigte Produkt eine Differenzzahlungsunterstützung gewährt werden, wobei die im Rahmen des Agrargesetzes festgelegten Aspekte berücksichtigt werden.

IN DMM ERKLÄRT

Das Disinformation Combatting Center des Presidential Communications Directorate gab eine Erklärung zu diesem Thema ab.

DMM, „Mit dem Präsidialdekret wurden Diesel-, Düngemittel- und Prämienbeihilfen für Landwirte abgeschafft.“Er erklärte, dass seine Worte nicht korrekt seien.

DMM erklärte, dass Dieselkraftstoff und Düngemittelzusätze als „Grundversorgung“ definiert seien: „Darüber hinaus werden diese Zuschläge entsprechend dem Wunsch unserer Landwirte in bar und nicht in Form von Sachleistungen gezahlt.“Er benutzte die Ausdrücke.

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