Achtung für Handy-Mitbringer aus dem Ausland: Zweithandys sind verboten

In unserem Land nehmen die technischen Geräte aufgrund hoher Steuern und steigender Wechselkurse von Tag zu Tag zu.

Aufgrund der erschwinglichen Preise kehren die Bürger während ihrer Auslandsreisen mit verschiedenen technischen Geräten zurück.

Eines davon sind Mobiltelefone…

Zweittelefon ist verboten

Es ist zur Praxis geworden, dass Passagiere mehr als ein Mobiltelefon aus dem Ausland mit einer zusätzlichen Zollgebühr ins Land bringen.

Es wird beim Zoll beschlagnahmt

Wenn Bürger aus dem Ausland ein zweites Telefon trotz Zahlung von Zoll ins Land bringen wollen, ist dies mit der neuen Regelung nicht mehr möglich. Das zweite Telefon wird beim Zoll beschlagnahmt.

Laut Sabah werden dem Passagier die beschlagnahmten Gegenstände zurückgegeben, wenn er erneut ins Ausland geht.

Kann bis zu 3 Monate beim Zoll aufbewahrt werden

Mobiltelefone in diesem Zustand müssen möglicherweise bis zu drei Monate lang im Zolllager aufbewahrt werden.

Frist verlängert

Letzten Monat gab das Presidential Digital Transformation Office bekannt, dass die 120-tägige unregistrierte Nutzungsdauer von aus dem Ausland mitgebrachten Mobiltelefonen per E-Government auf 180 Tage verlängert werden kann.

Die folgenden Aussagen waren im Beitrag des Presidential Digital Transformation Office enthalten:

Unsere Bürger mit Wohnsitz im Ausland, die ein tragbares Gerät mitbringen, können über das E-Government-Gateway ihre 120-tägige Nutzungsdauer für nicht registrierte Geräte zweimal in 30-Tage-Zeiträumen um bis zu 180 Tage verlängern.

Der Registrierungspreis beträgt 31.000 692 TL

Der Preis für die internationale Telefonregistrierung wurde ab Januar 2024 auf 31.692 TL erhöht.

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