Die Sozialversicherungsanstalt (SGK) hat auf ihrem Youtube-Account ein Interview veröffentlicht, in dem sie die Bürger zu Kurzzeitversicherungszweigen befragt.
Die Sozialversicherungsanstalt (SGK) befasste sich in der Bilderserie „Guess“ mit dem Thema Kurzzeitversicherungszweige.
Die SGK gab eine Erklärung ab, dass die Arbeitsunfall- und Berufskrankheitenversicherung sowie die Kranken- und Mutterschaftsversicherung die kurzfristigen Versicherungszweige seien.
Wie war die öffentliche Reaktion auf die Kurzzeitversicherung?
-Ich weiß nichts davon. Aber ich möchte etwas fragen. Wenn ein Mitarbeiter krank wird, wird ihm das Berichtsgeld ausgezahlt, oder wenn er krankgeschrieben ist, wird dann sein Krankengeld gezahlt?
-Ich weiß nicht.
-Zum Beispiel, meine Mutter arbeitet, sie ist Beamtin. Die Krankenversicherungsprämie, die ihr gezahlt wird, wenn sie schwanger ist oder ein zufälliges Gesundheitsproblem hat, das heißt, sie nicht zur Arbeit gehen kann.
-Kann es eine kurzfristige Versicherung geben?
-Auszahlung der Versicherungsleistungen der Arbeitnehmer und der Mutterschaftsleistungen für Frauen.
-Niedrige Zinsen bedeuten hohe Zinsen.
– Mutterschaftsgeld nach Arbeitsunfall, Zahlungen bei Berufskrankheit. Darüber hinaus weiß ich, dass diese Arzneimittelzahlungen laut Sozialversicherungsartikel auch in den kurzfristigen Zweigen im Vergleich zu 5510 enthalten sind.
-Ich kenne das Auto und die Gesundheit. Ich weiß, dass Galeristen täglich eine Versicherung abschließen, bevor sie verkaufen.
-Soweit ich weiß, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten.
-Also kenne ich ihn nicht.
-Ich weiß nicht, ich schwöre, wir wollen das Bewusstsein für dieses Thema schärfen. (BSHA-Wissenschafts- und Gesundheitsnachrichtenagentur)
Nachrichtenagentur für Wissenschaft und Gesundheit