Nachzahlungsbeschluss des Verfassungsgerichtshofs

Das Verfassungsgericht entschied über die Ergänzungszahlung des revolvierenden Fonds. Die Türkische Ärztekammer gab eine Stellungnahme zu der Entscheidung ab.

Zu den Zusatzzahlungen gab die türkische Ärztekammer folgende Erklärung ab: „Bezüglich der Zusatzzahlungen aus dem revolvierenden Fondseinkommen des Gesundheitspersonals wurde die Änderung des Gesetzes Nr. 7411 im 5. Element des Gesetzes Nr. 209 vorgenommen Der revolvierende Fonds für Gesundheitseinrichtungen und Rehabilitationseinrichtungen, die dem Gesundheitsministerium angeschlossen sind, wurde vom Verfassungsgericht für nichtig erklärt. Mit dem Gesetz Nr. 7411 wurde der 3. Satz des 5. Elements des Gesetzes Nr. 209 in folgender Form geregelt: „Vom Ministerium festgelegte Regeln und Kriterien für die Erbringung von Dienstleistungen in Gesundheitseinrichtungen und -organisationen, Titel, Pflichten und Disziplinarmaßnahmen des Arbeitnehmers.“ Status, Arbeitsbedingungen und -dauer, Beitrag zum Dienst, Leistung, Prüfung, Ausbildung.“ – Höhe der Zuzahlung, Art und Grundlage sowie Struktur, Arbeitsweise und Grundsätze der Prüfungsausschüsse unter Berücksichtigung von Elementen wie der Lehre und Forschungstätigkeiten, Untersuchungen, Operationen, Anästhesie, interventionelle Verfahren und Arbeiten in besonders risikoreichen Bereichen nach Genehmigung des Ministeriums für Finanzen und Finanzen. Dies wird durch die vom Ministerium zu erlassende Verordnung festgelegt.“

Das Zusatzzahlungssystem sollte komplett geändert werden

„Das Verfassungsgericht hat die Begriffe „Disziplinarfall“ und „Verordnung“ in dieser Angelegenheit für nichtig erklärt. Im Rahmen der Entscheidung wurde betont, dass die Regelung des Einkommens öffentlicher Arbeitnehmer mit dem Eigentumsrecht zusammenhängt, dass eine solche Regelung durch einen Artikel erfolgen sollte, dass es verfassungswidrig ist, die Regelung der Regelung zu überlassen und dass die Interventionskriterien noch nicht festgelegt sind. Mit dieser Aufhebungsentscheidung entfiel die Anwendbarkeit des übrigen Teils der Verordnung. Vor dieser Entwicklung plädierte die türkische Ärztekammer dafür, dass das Zusatzzahlungssystem komplett geändert werden sollte, und betonte die Forderungen der Beschäftigten im Gesundheitswesen nach einer einzigen Zahlung, die menschlich und gerecht ist und sich in ihren Rentenansprüchen widerspiegelt. Diese Aufhebungsentscheidung des Verfassungsgerichtshofs macht die verfassungswidrigen Entscheidungen des Gesetzes deutlich und zeigt, dass alle relevanten Institutionen und Justizbehörden im Einklang mit dieser Entscheidung handeln müssen. Daher wird erwartet, dass der Staatsrat die Entscheidung des Verfassungsgerichts berücksichtigt und die Ausführung verfassungswidriger Entscheidungen stoppt. (BSHA – Nachrichtenagentur für Wissenschaft und Gesundheit)

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