In dem eingereichten Fall wurde eine Entscheidung über einen „Aufschub der Hinrichtung“ erlassen, nachdem der Polizisten-Ehemann der Krankenschwester nach Hakkari berufen worden war und die direkte Ernennung der Krankenschwester abgelehnt wurde.
In der Erklärung von Türk Sıhhat Sen heißt es: „Unsere Gewerkschaft reichte eine Klage ein, nachdem der Antrag des Gesundheitsministeriums, durch interinstitutionelle Versetzung in ein Krankenhaus in Hakkari berufen zu werden, abgelehnt wurde, nachdem der polizeiliche Ehegatte unseres an der Ege-Universität arbeitenden Krankenschwestermitglieds abgelehnt worden war.“ Die medizinische Fakultät wurde nach Hakkari berufen. Das 5. Verwaltungsgericht von Izmir, das den Fall erörterte, betonte die Entscheidungen der Verfassung zum Schutz der Familie und die Entscheidungen des Gesetzes Nr. 657 zur Umsiedlung von Beamten und wies darauf hin, dass den Beamten das notwendige Umfeld geboten werden sollte öffentliche Dienstleistungen effizient und aktiv zu erbringen, fernab von familiären Ängsten, und lehnte den Antrag auf interinstitutionelle Ernennung ab. „Beschloss, die Durchführung des Prozesses auszusetzen“ (BSHA – Science and Health News Agency)
Nachrichtenagentur für Wissenschaft und Gesundheit