Verhindert das Auftragen von Nagellack Ghusl und Wudu? Diyanet antwortete

Eines der Themen, die die Grundlage des Gottesdienstes in der Religion des Islam bilden, ist die Waschung vor dem Gottesdienst, insbesondere dem Ghusl. Wie bei allem anderen gibt es auch bei der Waschung einige Regeln. Nun, ist es möglich, eine Waschung mit Nagellack durchzuführen? Hier ist die Antwort des Diyanet…

Ist das Waschen mit Nagellack akzeptabel?

Bei der Durchführung von Ghusl oder Wudu müssen die zu waschenden Organe so gewaschen werden, dass kein trockener Ort entsteht. Andernfalls ist Ghusl oder Wudu nicht gültig. Aus diesem Grund sollte es im Körper einer Person, die einen Ghusl durchführen oder eine Waschung vollziehen wird, kein Element geben, das verhindern würde, dass das Wasser die Haut erreicht. (Aliyyü’l-karî, Fethu bâbi’l-‚ inâye, 1/73). Davon ausgenommen sind jedoch der Maler, der sich bei der Ausübung seines Berufes Farbe auf die Nägel klebt, oder der Landwirt und ähnliche Berufstätige, die keinen Schlamm in die Mitte ihrer Nägel bekommen und diesen nicht entfernen können. (al-Fetava’l-Hindiyya, 1/4, 5; Ibn Abidin, Reddu’l-muhtâr, 1/154). Für diese Menschen sind Pasten, Wachs, Gummi, Farbe usw. wichtig, die auf der Haut haften und in der Mitte des Nagels verbleiben. Dinge verhindern Wudu und Ghusl nicht. Von dieser Lizenz ausgenommen sind jedoch Gegenstände wie Farbe, Nagellack, Lippenstift, die auf den Körper aufgetragen oder geklebt werden und den Kontakt von Wasser mit dem Körper verhindern.

Wenn solche Dinge beim Kontakt des Wassers mit dem Körper zu Unebenheiten führen, behindern sie auch Wudu und Ghusl. Diese müssen vor dem Wudu oder Ghusl entfernt werden. Da das auf das Haar aufgetragene Gel keine Schicht bildet, verhindert es Wudu und Ghusl nicht.

Eine Frau kann sich zuerst waschen und dann den Nagellack auftragen. Wenn er jedoch beim nächsten Gebet erneut das Wudu verrichten muss, sollte er den Nagellack abwischen.

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