Türkiye wurde Mitglied des Komitees für den Schmuggel von Kulturgütern

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Um die in der Vergangenheit aus Anatolien geschmuggelten Kulturgüter durch erfolgreiche Operationen in die Heimat zurückzubringen, wurde die Türkei zum Mitglied des Exekutivkomitees des UNESCO-Übereinkommens von 1970 gewählt, das die Maßnahmen zur Verhinderung und zum Verbot des illegalen Imports umfasst. Export und Eigentumsübertragung von Kulturgütern.

Im UNESCO-Hauptquartier in Paris fanden Mitgliederwahlen statt, an denen 145 Vertragsstaaten teilnahmen. Die Mitgliedschaft der Türkei im Ausschuss, die im Hinblick auf die Förderung des Schutzes von Kulturgütern und ihrer Rückkehr in die Länder, zu denen sie gehören, von großem Wert ist, wird vier Jahre lang fortgesetzt.

Vorbereitet von Türkiye; Der Entwurf, der sich mit der Ermächtigung der UNESCO zur Verhinderung von Social-Media-Beiträgen befasst, die den Schmuggel und die Zerstörung von Kulturgütern fördern, wurde von vielen Ländern, die Mitglieder des Ausschusses sind, angenommen.

Wichtiger Gesetzestext

Yahya Coşkun, stellvertretender Generaldirektor für Kulturerbe und Museen, sagte, dass das UNESCO-Übereinkommen von 1970 der wertvollste generische Text im Bereich der Verhinderung des Schmuggels von Kulturgütern und der Verhinderung ihrer Zerstörung sei.

Coskun sagte:

„Es war eine besondere und wertvolle Aufgabe“

„Die jahrelangen beharrlichen Bemühungen der Türkei tragen sowohl im Inland als auch im Ausland Früchte. Die Erfahrungen, die wir in diesem Sinne gesammelt haben, veranlassen uns, mit allen Ländern zusammenzuarbeiten und mit ihnen neue Möglichkeiten zu mobilisieren. Diese Entscheidung wurde unter der Führung der Türkei und mit getroffen Die Unterstützung vieler Länder. Es war eine ganz besondere und wertvolle Aufgabe nicht nur für uns, sondern auch für alle Herkunftsländer, die unter dem Schmuggel von Kulturgütern in allen Vertragsstaaten dieser Konvention auf der Welt gelitten haben .“

Es wird vier Jahre dauern

Die Mitgliedschaft der Türkei im Ausschuss, der sich für den Schutz von Kulturgütern und deren Rückkehr in die Länder, denen sie gehören, einsetzen wird, dauert vier Jahre.

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