Das Handelsministerium hat kürzlich sukzessive Schritte im Kampf gegen Lagerhaltung, exorbitante Preispraktiken und spekulative Preiserhöhungen in der Automobilindustrie unternommen.
Zusätzlich zu den ergriffenen Maßnahmen verschärfte das Ministerium auch seine Kontrollen.
Verbot bis 1. Januar 2024…
Das Handelsministerium änderte die Verordnung über den Handel mit gebrauchten Kraftfahrzeugen und verbot bis zum 1. Januar 2024 die Vermarktung von Gebrauchtfahrzeugen durch Werbung zu Preisen, die über dem vom Hersteller oder Händler empfohlenen aktuellen Verkaufspreis liegen.
Die Zahl der Anzeigen nimmt ab
Die am 15. Juli in Kraft getretene Verordnung erfasst individuelle und gewerbliche Werbung aller natürlichen und juristischen Personen.
Das Handelsministerium veröffentlichte eine Stellungnahme zum Thema Wetten und gab bekannt, dass die Zahl der Anzeigen zurückgegangen sei.
Ministerium: Wir verfolgen die Werbeplattformen
In der Erklärung hieß es:
Im Rahmen der am 15. Juli in Kraft getretenen Verordnung werden alle natürlichen und juristischen Personen von „Werbeplattformen“ bereits bei der Platzierung einer Anzeige gewarnt; Trotz dieser Warnung werden die gegen das besagte Verbot geschalteten Anzeigen und die Informationen über die Werbetreibenden an unser Ministerium weitergeleitet und weiterverfolgt.
fiel unter 5.000
Es wurde festgestellt, dass die Gesamtzahl der vor Inkrafttreten der Werbebeschränkungsverordnung auf Werbeplattformen veröffentlichten persönlichen und kommerziellen Anzeigen, die möglicherweise gegen diese Verordnung verstoßen, über 20.000 beträgt. Aufgrund der Warnungen und Informationen der Werbeplattformen an seine Mitglieder und der öffentlichen Informationen unseres Ministeriums konnte festgestellt werden, dass diese Zahl ab dem 15. Juli 2023, dem Inkrafttreten der Verordnung, auf 7.000 gesunken ist. Bei der letzten Überprüfung wurde festgestellt, dass die Gesamtzahl der Anzeigen, die möglicherweise gegen die genannte Verordnung verstoßen, unter 5.000 gesunken ist.
300.000 TL Geldstrafe
In diesem Zusammenhang wurden Informationen über die betreffenden Anzeigen bei den entsprechenden Anzeigenplattformen eingeholt und deren Prüfung durch unser Ministerium eingeleitet. Als Ergebnis der von unserem Ministerium durchgeführten Untersuchung wird eine Verwaltungsstrafe von bis zu 300.000 TL pro Anzeige gegen natürliche und juristische Personen verhängt, die Anzeigen schalten, die nachweislich gegen die gesetzliche Beschränkung verstoßen. Der Prozess der Benachrichtigung der Adressaten über diese Strafen hat begonnen und wird fortgesetzt.
„Wir erwarten Fürsorge“
In diesem Zusammenhang wird von allen unseren Bürgern und Unternehmen, die persönliche oder kommerzielle Werbung auf Werbeplattformen schalten, erwartet, dass sie bei der Platzierung von Fahrzeugwerbung gemäß der am 15. Juli 2023 in Kraft getretenen Werbebeschränkung äußerste Sorgfalt und Sensibilität walten lassen.
Diejenigen, die per Stellvertreter verkaufen…
Darüber hinaus sind bei Einzelverkäufen bekanntlich maximal drei Fahrzeugverkäufe pro Jahr zulässig, Verkäufe über dieser Menge gelten als gewerbliche Tätigkeit und erfordern strafrechtliche Sanktionen. Personen, die über einen Bevollmächtigten verkaufen, einschließlich ihrer Verwandten ersten Grades, werden von unserem Ministerium untersucht und die erforderlichen Strafverfahren werden durchgeführt. Darüber hinaus werden die Informationen der im Rahmen der Steuerprüfung identifizierten Personen zur Fortführung der Prozesse an das Ministerium für Finanzen und Finanzen weitergeleitet.
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